27
Nov
LSB irritiert über Aussagen des Landesrechnungshofes
27
Nov
Die Prüfergebnisse des Landesrechnungshofs und deren Erläuterungen haben beim Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) für Unverständnis gesorgt.
Dazu der LSB-Vorstandsvorsitzende Andreas Gerlach:
„Die im Prüfergebnis des Landesrechnungshofes aufgeführte Feststellung, dass die Zahlung einer Zulage an die Vorstandsmitglieder durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport untersagt wurde, ist falsch.
Der LSB ist mit der im Bericht des Landesrechnungshofes angeführten Vergütung der LSB-Vorstandsmitglieder sehr transparent gegenüber dem Zuwendungsgeber umgegangen. Zur Bemessung der Vorstandszulagen wurde dem MBJS ein externes Gutachten vorgelegt. Eine Vergleichbarkeit zu Positionen im öffentlichen Dienst (Besserstellungsverbot) ist schon durch die bestehende persönliche Haftung des Vorstandes kaum gegeben.
Unabhängig davon haben die Finanzamt-Prüfungen der vergangenen Jahre keinerlei personalrechtliche oder lohnsteuerrechtliche Bedenken ergeben.
Die Steuerung, Mitwirkung und Haftung von Vorstandsmitgliedern in den Gesellschaften sind separat zu betrachten. Die handelnden Personen entwickelten die Ideen und waren von Anfang an als Geschäftsführer mit dem Aufbau der Gesellschaften und der Umsetzung der Konzepte betraut. Die Gesellschaften arbeiten ohne Zuschüsse aus dem Sportetat des Landes und erzielten sowohl inhaltlich als auch wirtschaftlich positive Ergebnisse.
Bei der angemahnten Dokumentation von einzelnen Sachverhalten und Maßnahmen wie Reisen, Präsente, Veranstaltungen wird der LSB in Zukunft noch detailgetreuer vorgehen.
Der LSB wird die Anregungen und Ausführungen des Landesrechnungshofes mit dem zuständigen Fachministerium beraten.“