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Fußball-WM: Auch für Public Viewing gelten Regeln (10.06.2010)

(DOSB/red) Die Fußballweltmeisterschaft steht vor der Tür. Wenn Sportvereine Public Viewing anbieten wollen, sollten sie einige Mindest-Regeln bedenken:

FIFA-Lizenz

Um eine nicht-gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltung auszurichten, benötigen Sie keine Lizenz der FIFA. Sie müssen jedoch das FIFA-Reglement für nicht-gewerbliche Public-Viewing-Veran-staltungen anerkennen und einhalten, insbesondere in Bezug auf die Abwesenheit von Sponsoren und anderen Partnern bei Ihrer Veranstaltung (http://de.fifa.com/worldcup/organisation/publicviewing und weiter unter dem Stichwort Dokumente).

GEMA-Pflicht

Public-Viewing-Veranstaltungen sind GEMA-pflichtig. Ausnahmen gibt es dann, wenn die engen Voraussetzungen der Zusatzvereinbarung des DOSB zum Gesamtvertrag mit der GEMA eingehalten sind (Wiedergabe von Fernsehsendungen zur vereinsinternen Nutzung in nicht bewirtschafteten Räumen, die nur Vereinsmitgliedern zugänglich sind) oder der Betreiber der Vereinsgaststätte bereits einen Jahresvertrag mit der GEMA abgeschlossen hat, der auch Übertragungen auf Großbildschirmen umfasst. Ansonsten ist eine Anmeldung erforderlich. Mitgliedsvereine der Landessportbünde erhalten auf die speziellen WM-Tarife 20 Prozent Nachlass.

Lärmschutz

Für die Zeit nach 22 Uhr gelten in normalen Zeiten strenge Lärmschutzbestimmungen, für die WM-Zeit wurden diese deutschlandweit gelockert. So können sich die Fans die Spiele auf Großleinwänden auf Plätzen, in Freizeitparks und Biergärten auch bis in die Nachtstunden ansehen. Ein Anspruch auf automatische Genehmigung für Public-Viewing-Veranstaltungen besteht deshalb aber nicht, und erst recht ist das kein Freibrief für ungehemmte Ruhestörung.

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