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Jun

20180608_gemawm Foto: LSB NRW/Andrea Bowinkelmann
Fußball-WM 2018: GEMA-Tarife für Public Viewing

Gemeinsam siegen, gemeinsam verlieren, gemeinsam Fußball: Nichts geht über das Fußball-Erlebnis im Stadion – auch bei der Weltmeisterschaft in Russland (14.06.-15.07.). Der Haken: Nicht viele
deutsche Fans kommen in den Genuss der Live-Atmosphäre. Dicht dran an dieser Atmosphäre aber ist das Public Viewing. Entsprechend groß ist die Nachfrage nach diesen Veranstaltungen, für die
die Veranstalter aber auch Gebühren an die GEMA zahlen müssen. Denn im Rahmen der Spiele werden rund um den Wettkampf auch immer Musikwerke übertragen, die urheberrechtlich geschützt sind, so z. B. der offizielle WM-Song.

Urheberrechtlichen Schutz gebe es auch für die Kommentare der Reporter, die bei solchen Spielen für die notwendigen Hintergrundinformationen sorgen und während des Spiels einen ganz eigenen
Spannungsbogen aufbauen, auf den keiner verzichten wolle, schreibt die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) auf ihrer Website. Damit diese und weitere Rechte möglichst einfach und unkompliziert über die GEMA erworben werden können, wurde mit dem größten Interessenverband der Musiknutzer, der Bundesvereinigung der Musikveranstalter, eine spezielle Tarifvereinbarung für die Fernsehwiedergabe anlässlich der Weltmeisterschaft 2018 abgeschlossen.

Die Regelungen der Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) mit der GEMA gelten davon unabhängig. Sie decken allerdings nur Fernsehübertragungen im vereinsinternen Bereich ab, die in nicht bewirtschafteten Räumen erfolgen, wie der DOSB mitteilt.

Hier geht es zur Tarifübersicht.

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