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Frist verlängert: Energiehilfe für Sportvereine jetzt noch bis 22. Oktober beantragen

Gute Nachricht für Sportvereine: Das Land hat die Frist für die Beantragung des Energiekosten-Zuschusses für die Vereine bis zum 22. Oktober 2023 verlängert. Die ursprünglich bis zum 30. September beantragbare Unterstützung soll Sportvereinen helfen, die durch Ukrainekrieg und Inflation hervorgerufenen Mehrkosten für Energie abzufangen und mögliche negative Folgen für die Vereine und Aktive zu mildern. So können Sportvereine bzw. -verbände auf Antrag bis zu 80 Prozent des im Jahr 2023 entstandenen Mehraufwands für Strom und Heizung als einen einmaligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss ausgezahlt bekommen.

Um an diese Unterstützung zu kommen, ist nicht allzu viel zusätzlicher Aufwand notwendig. Bis zum 22.10. muss ein Antragsformular an den Landessportbund Brandenburg (energiehilfe2023@lsb-brandenburg.de) gesandt werden. Um die darin vom Antragsteller eingetragene Fördersumme zu belegen, muss eine Tabelle ausgefüllt und mit entsprechenden Nachweisen der Abschlagszahlungen bzw. schon vorhandenen Rechnungen unterfüttert werden, um die Preisentwicklung von 2022 bzw. 2023 deutlich zu machen.

Genaue Informationen zum Antrag und zum Verfahren gibt es hier. Ein zusätzlicher Verwendungsnachweis ist anschließend nicht notwendig.

Förderantrag

Nachweistabelle

Leitfaden

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