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Förderrichtlinie 2025/2026 bringt viele Verbesserungen

Mit der neuen Förderrichtlinie für die Jahre 2025 und 2026 (FRL) setzt der Landessportbund ein deutliches Zeichen für die Förderung des Sports. Insbesondere die fortschreitende Digitalisierung der Förderrichtlinien wird den bürokratischen Aufwand für unsere Mitgliedsorganisationen (MO) weiter reduzieren. Durch zahlreiche Neuerungen werden die Prozesse nicht nur effizienter, auch die finanzielle Unterstützung wird vereinfacht und in verschiedenen Bereichen ausgeweitet. Davon profitieren Sportvereine, Verbände und Schulen gleichermaßen.

Das Antrags- und Nachweisverfahren erfolgt nun weitestgehend digital. Die Akzeptanz der elektronischen Unterschrift macht das Ausdrucken der Unterlagen überflüssig. Dieser Schritt spart Zeit, Kosten und schont gleichzeitig die Umwelt. Alternativ können die entsprechenden Verträge und Schlussbestätigungen als Scan in das Portal Verminext hochgeladen werden. Die Originale müssen hier allerdings weiterhin vom Zuwendungsempfänger für zehn Jahre aufbewahrt werden, um die Prüffähigkeit zu garantieren.

Auch die Förderung der Kosten für hauptamtliches Personal ist bei Vorhandensein der entsprechenden DOSB-Lizenzen im Rahmen der Förderrichtlinien nun möglich – eine große Erleichterung für viele Vereine.

Die Verbesserungen im Überblick:

FRL Kooperation der MO mit den Vereinen (A2, B2, C2)
Höhere Zuschüsse für Übungsleiter
Zudem dürfen sich insbesondere Sportvereine und Schulen freuen: Der Zuschuss pro Übungseinheit (UE) für Übungsleitende wird von 15 Euro auf 20 Euro erhöht. Die maximale Förderung der Vergütung pro Maßnahme steigt auf 800 Euro. Die Förderung der Kleinsportgeräte ist aus der Richtlinie entfernt worden. Vereine können die Abrechnung nun individuell über Verminext vornehmen, wodurch sie von einer flexibleren und schnelleren Nachweisprüfung profitieren. Nach Freigabe durch den jeweiligen Kreis- und Stadtsportbünde KSB/SSB erfolgt die Auszahlung vom LSB direkt an den Verein.

FRL Sportvereine, KSB/SSB, Landesfachverbände (LFV) (A3, B3, C3)
Sportverein und Kita und Hort profitieren
Erstmals werden auch Horte in die Förderung aufgenommen. Dadurch erweitert sich das förderfähige Alter bis einschließlich Klassenstufe 2. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Kinder schon frühzeitig Zugang zu sportlichen Angeboten erhalten. Um den Übungsleitermangel zu begegnen, sind nun auch ausgebildete Sportlehrkräfte förderfähig.

Zielgruppenorientierte Projektförderung (A4/B4/C4)
Höhere Zuschüsse für Übungsleiter
Die maximale Förderung je Übungseinheit wird auf 20 Euro angehoben. Die Förderung der Vergütung der Übungsleitenden für eine Maßnahme erhöht sich auf max. 600 Euro. Auch hier entfällt die Förderung von Klein-sportgeräten. Übrigens: Die Frist für Verwendungsnachweise wird vorgezogen, um Prüfungen früher abschließen zu können.

Leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport (B7)
Breitere Unterstützung
Auch der leistungsorientierte Kinder- und Jugendsport profitiert von den Anpassungen: Reise- und Verpflegungskosten für Betreuer werden förderfähig. Zusätzlich steigt die maximale Förderung pro Trainingsstunde von 10 Euro auf 15 Euro. Im Rahmen der Talentförderung werden sportärztliche Untersuchungen der Landeskader von LFV außerhalb des Verbundsystems als förderfähige Kosten anerkannt.

Aus-, Fort- und Weiterbildung (B1/C1)
Teilnehmendenunterstützung steigt
Für Tagesveranstaltungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung gibt es ebenfalls verbesserte Bedingungen. Die Mindestumfänge für Halbtages- und Tagesveranstaltungen wurden präzisiert, um eine höhere Qualität zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die Förderbeträge pro Teilnehmer erhöht.

Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner für Ihre Fragen rund um die Förderrichtlinie 2025/2026.

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