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Jan

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Achtung: Pauschalen für Übungsleiter und Ehrenamt erhöht

Zum 1. Januar 2021 ist der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich angehoben worden. Bis zu dieser Höhe bleibt die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter steuerfrei, wie das Bundesfinanzministerium erklärt. Vom Übungsleiterfreibetrag profitieren zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, die nebenberuflich in einem Sportverein tätig sind. Auch die Entschädigungen für Ausbilderinnen und Ausbilder, z. B. bei der DLRG werden hierdurch begünstigt. Von der höheren Ehrenamtspauschale profitieren diejenigen, die nicht unter den Übungsleiterfreibetrag fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren. Dies betrifft beispielsweise Schriftführerinnen und Schriftführer von gemeinnützigen Vereinen. Die Pauschalbeträge waren seit dem Veranlagungszeitraum 2013 nicht mehr angepasst worden. Quelle: BMF

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