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Achtung Vereine: Mitgliedermeldung startet am 1. Dezember
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Alle Jahre wieder: Pünktlich zum Ende des Jahres ruft der Landessportbund Brandenburg (LSB) seine Vereine zur jährlichen Mitgliedermeldung auf. Diesmal geht es ab dem 01.12.2022 los. Und wie immer haben sie dafür – so sieht es die Satzung des LSB vor – bis zum 15.01.2023 Zeit. So weit, so gut: Neu aber ist diesmal der Weg dorthin. Erstmals nämlich wird dies ausschließlich über das neue webbasierte Portal Verminext geschehen, das der Landessportbund vor kurzem entwickelt und online geschaltet hatte. Eine entsprechende Info-Post samt der Bitte um Registrierung im neuen Portal hatten alle Mitgliedsvereine und -verbände vor wenigen Wochen vom LSB erhalten.
Nun also folgt das Portal seiner Bestimmung, schließlich soll Verminext als Nachfolger der bisherigen Vereinsverwaltung „Verminet“ Bürokratie abbauen und die Interaktion zwischen Landessportbund und Vereinen weiter erleichtern. Alle bereits bei Verminext registrierten und freigeschalteten Vereine werden separat per E-Mail über die Mitgliedermeldung informiert. Vereine, die dies bisher noch nicht geschafft haben, haben weiterhin die Möglichkeit dies nachzuholen. Und das sollten sie auch tun, denn die Mitgliedermeldung wird ausschließlich über das Portal möglich sein und damit verbunden unter anderem auch der Antrag für die „Vereinsförderung“. Sollten Vereine die oben erwähnte Info-Post samt Einladungscode vom LSB nicht erhalten haben, können sie sich gern an die Vereinsverwaltung des LSB wenden – unter Angabe der LSB-Mitgliedsnummer und des Vereinsnamens.
Bei der Mitgliedermeldung werden die Mitglieder jahrgangsweise, also nach Geburtsjahren und Geschlecht, erfasst. Zudem sollten die Vereine vorab die Zugehörigkeit zu einem Landesfachverband prüfen. Der Nachweis der lizenzierten Übungsleiter ist nur im Zuge der Abrechnung der „Vereinsförderung“ notwendig. Weitere Hinweise zur Mitgliedermeldung sowie die FAQ zu Verminext gibt es hier.
Wer Unterstützung im Rahmen der Mitgliedermeldung benötigt, kann sich gern an die Vereinsverwaltung des LSB oder den zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund wenden.
Neben der Mitgliedermeldung wird ab sofort auch die Antragsstellung für die „Vereinsförderung“, die Förderung „Sportverein und Kita“ sowie die VBG Ehrenamtsversicherung ausschließlich über das neue Portal erfolgen. Alle weiteren Förderrichtlinien werden schrittweise integriert.