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20241009_e_rechnung Foto: shutterstock.com | Andrey Popov
Elektronische Rechnungen – ab 2025 auch für Vereine teilweise Pflicht

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland, die an andere inländische Unternehmen Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, grundsätzlich elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen. Auch gemeinnützige Vereine gelten als Unternehmen, wenn sie nicht ausschließlich im ideellen Bereich tätig sind. Ausgenommen sind u. a. Rechnungen über Leistungen, die gem. § 4 Nr. 8 bis 29 UStG umsatzsteuerfrei sind (z. B. Kursgebühren, Teilnehmer-Gebühren für sportliche Veranstaltungen, Leistungen der Jugendhilfe) und Kleinbetragsrechnungen (bis zu 250 €).

Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. Eine Rechnung in der Form eines PDF-Dokumentes als Anhang zu einer E-Mail gilt ab dem 01.01.2025 nicht mehr als elektronische Rechnung.

Zu der Ausstellungsverpflichtung von E-Rechnungen gelten u. a. folgende Übergangsregelungen, nach denen der Rechnungsaussteller – vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsempfängers – dennoch eine Rechnung in Papierform oder anderen elektronischen Formaten (z. B. als PDF-Dokument) ausstellen kann:

  • unabhängig vom Gesamtumsatz bis zum 31.12.2026,
  • bei einem Vorjahres-Gesamtumsatz (gem. § 19 Abs. 3 UStG) bis zu 800.000 € bis zum 31.12.2027

Achtung: Die Übergangsregelungen gelten nur für die Ausstellung von E-Rechnungen, aber nicht für den Empfang von E-Rechnungen. Vereine, die Rechnungen für Waren oder Dienstleistungen erhalten, die der Vermögensverwaltung, dem Zweckbetrieb oder dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind, müssen sich also darauf vorbereiten, ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen zu können.

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Information: Der Landessportbund hat schon in diesem Jahr seine Mitgliedsbeitragsrechnung digitalisiert. Diese digitalisierte Beitragsrechnung ist im Vereinsportal „Verminext“ hinterlegt. Vereine, die noch keinen Zugang zu diesem Portal haben, sollten sich per Mail an die Vereinsverwaltung an vereinswaltung@lsb-brandenburg.de wenden.

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