Wir danken unseren Partnern für ihren Beitrag zur Entwicklung des Sportlandes Brandenburg
Trotz aller Präventionsbemühungen kommt es vereinzelt zu Verdachtsfällen, in denen das Wohl und die Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen gefährdet bzw. geschädigt wurden. In solchen Fällen sollten Vereine zwar sofort, aber nicht überstürzt handeln. An erster Stelle muss dabei immer der Schutz des Kindes bzw. Jugendlichen stehen. Was Vereine bei etwaigen Grenzverletzungen tun können bzw. sollten, zeigen die folgenden Materialien auf.
Wichtig: Sie sind nicht allein! Für die Beratung bei einem Verdachtsfall stehen Ihnen zahlreiche Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung – sowohl im Sport als auch außerhalb des Sportlandes.
Kinderschutzfachkräfte in den Regionen
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