Page 21 - Leitfaden 2020
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ORDNUNG ÜBER DIE MITGLIEDSCHAFT

                           im Landessportbund Brandenburg e.V.

        (beschlossen auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 14. Januar 1995 in Lindow
        geändert auf dem 4. Landessporttag am 11. Dezember 1999 in Cottbus;
        erweitert auf der Mitgliederversammlung am 02. Dezember 2000 in Potsdam;
        geändert auf dem 5. Landessporttag  am 13. Dezember 2003 in Potsdam;
        geändert auf dem 6. Landessporttag  am 24. November 2007 in Potsdam;
        geändert auf dem 7. Landessporttag  am 26. November 2011 in Potsdam;
        geändert auf dem 8. Landessporttag  am 21. November 2015 in Potsdam)

        Mit Beschlussfassung tritt diese Ordnung in Kraft.



                                  1. AUFNAHMEORDNUNG

        1.1 Satzungsbezug

        Diese Ordnung regelt gemäß § 6 Absatz 3 der Satzung weitere Verfahrensfragen der Aufnahme.

        Mitglieder im Landessportbund Brandenburg können die in § 4 der LSB-Satzung genannten
        Personen und Körperschaften sein.

        Nachfolgende Regelungen zum Nachweis der Gemeinnützigkeit gelten nicht für Mitglieder
        gemäß § 4 Absatz 2 der LSB-Satzung. Ihr Vereinszweck muss direkt oder indirekt auf das Be-
        treiben vom Landessportbund Brandenburg anerkannter Sportarten gerichtet sein.

        1.2  Mitgliedschaft

        1.2.1. Der Antrag auf Aufnahme in den LSB ist entsprechend § 6 der Satzung schriftlich an das
            Präsidium zu richten.

        Beizufügen sind:
            Protokoll der Gründungsversammlung, unterschrieben vom Versammlungsleiter und Pro-
            tokollführer;
            Nachweis der Rechtsfähigkeit oder Vorlage des Antrages auf Eintragung in das Vereins-
            register;
            Satzung des Antragstellers;
            Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder;
            Mitgliederbestandsmeldung (Vordruck Bestandserhebung des LSB);
            Nachweis oder vorläufiger Nachweis (Bescheid nach § 60a Abs. 1  AO)
                            1)
            der Gemeinnützigkeit;


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