Page 21 - Leitfaden 2020
P. 21
ORDNUNG ÜBER DIE MITGLIEDSCHAFT
im Landessportbund Brandenburg e.V.
(beschlossen auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 14. Januar 1995 in Lindow
geändert auf dem 4. Landessporttag am 11. Dezember 1999 in Cottbus;
erweitert auf der Mitgliederversammlung am 02. Dezember 2000 in Potsdam;
geändert auf dem 5. Landessporttag am 13. Dezember 2003 in Potsdam;
geändert auf dem 6. Landessporttag am 24. November 2007 in Potsdam;
geändert auf dem 7. Landessporttag am 26. November 2011 in Potsdam;
geändert auf dem 8. Landessporttag am 21. November 2015 in Potsdam)
Mit Beschlussfassung tritt diese Ordnung in Kraft.
1. AUFNAHMEORDNUNG
1.1 Satzungsbezug
Diese Ordnung regelt gemäß § 6 Absatz 3 der Satzung weitere Verfahrensfragen der Aufnahme.
Mitglieder im Landessportbund Brandenburg können die in § 4 der LSB-Satzung genannten
Personen und Körperschaften sein.
Nachfolgende Regelungen zum Nachweis der Gemeinnützigkeit gelten nicht für Mitglieder
gemäß § 4 Absatz 2 der LSB-Satzung. Ihr Vereinszweck muss direkt oder indirekt auf das Be-
treiben vom Landessportbund Brandenburg anerkannter Sportarten gerichtet sein.
1.2 Mitgliedschaft
1.2.1. Der Antrag auf Aufnahme in den LSB ist entsprechend § 6 der Satzung schriftlich an das
Präsidium zu richten.
Beizufügen sind:
Protokoll der Gründungsversammlung, unterschrieben vom Versammlungsleiter und Pro-
tokollführer;
Nachweis der Rechtsfähigkeit oder Vorlage des Antrages auf Eintragung in das Vereins-
register;
Satzung des Antragstellers;
Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder;
Mitgliederbestandsmeldung (Vordruck Bestandserhebung des LSB);
Nachweis oder vorläufiger Nachweis (Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO)
1)
der Gemeinnützigkeit;
– 21 –