Page 35 - Leitfaden für Mitglieder
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§ 3 Grundsätze
Die BSJ ist der jugend- und gesellschaftspolitische Interessenvertreter der Kinder, Jugendlichen
und jungen Erwachsenen im Alter bis zum vollendeten 27. Lebensjahr des LSB. Sie tritt für
deren Mitverantwortung ein und entspricht dem Recht auf Mitbestimmung.
Die BSJ ist parteipolitisch neutral.
Ihr Wirken ist auf die Völkerverständigung und Achtung der Menschenrechte ausgerichtet.
Sie vertritt den Grundsatz weltanschaulicher und religiöser Toleranz.
Die BSJ tritt extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden
entgegen. Sie fördert die soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe unter Wahrung der
kulturellen Vielfalt.
Die BSJ bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Die BSJ verpflichtet sich die gesetzlichen Bestimmungen des Kinder- und Jugendschutzes ein-
zuhalten und nur Personen einzusetzen, deren Eignung nicht in Frage steht.
Die BSJ verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Ihre Tätigkeit dient ausschließlich und un-
mittelbar gemeinnützigen Zwecken.
ORGANE
§ 4 Gliederung
Organe der BSJ sind:
– der Landesjugendsporttag
(Kurzform: Jugendtag)
– der Jugendhauptausschuss
– der Vorstand
JUGENDTAG
§ 5 Stellung
Der Jugendtag ist das oberste Beschlussorgan der BSJ.
§ 6 Zusammensetzung
Der Jugendtag setzt sich aus den Delegierten der Mitgliedsorganisationen der BSJ und den Mit-
gliedern des Vorstandes zusammen.
Die Jugendgremien mit eigener Jugendordnung in den Kreis- und Stadtsportbünden und Lan-
dessportverbänden entsenden zum Jugendtag die Delegierten entsprechend der Anzahl ihrer
Mitglieder im Alter bis zu 27 Jahren.
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