Page 32 - Leitfaden für Mitglieder
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bote, Tarife, Rabatt- und Skontogewährung) getroffen werden.
        (7)  Die Unterzeichnung der Zahlungsanweisung ist den Mitarbeitern mit Anordnungsbefugnis
            vorbehalten. Es sind dies:
               der Vorstand,
               der Hauptgeschäftsführer,
               der Referatsleiter für Finanzen.
            Den Zahlungsanweisungen sind immer die Originalbelege beizufügen, bei Rechnungs-
            aufteilungen ggf. beglaubigte und entsprechend erläuterte Kopien.
        (8)  Die sachliche Zuständigkeit für die Ausführung des Haushalts gliedert sich in:
            a)  Die fachliche Zuständigkeit der Referate, die nach dem Geschäftsverteilungsplan für die Sache
               jeweils zuständig sind.
            b)  Die haushaltsrechtliche Zuständigkeit liegt für den Gesamthaushalt im Referat Finanzen, das
               für das Präsidium die allgemeine Haushaltsüberwachung sicherzustellen hat. Die haushalts-
               rechtliche Zuständigkeit beinhaltet auch den Entscheidungsvorbehalt über die richtige An-
               wendung  haushaltsrechtlicher  Bestimmungen  einschließlich  der  Einhaltung  der  im
               Haushaltsplan festgelegten Zweckbestimmungen.
            c)  Unbeschadet der fachlichen Zuständigkeit der Referate ist für die Erhebung der Einnahmen
               das Referat für Finanzen grundsätzlich zuständig (9).
        (9)   Bei Verträgen, Vereinbarungen oder anderen Regelungen, die LSB-Einnahmen betreffen (z.B.
            Festlegung von Verkaufspreisen, Lizenzen, Entgelten, Teilnehmerbeiträgen, Erstattungen
            u.ä.) ist rechtzeitig vor Festlegungen das Referat für Finanzen einzuschalten, damit die haus-
            halts- und finanzwirtschaftlichen Interessen des LSB wahrgenommen werden können.
        (10)  Zuwendungsanträge an Bundes-, Landes- oder sonstige öffentliche Stellen werden grund-
            sätzlich durch das Referat für Finanzen gestellt. Es bleibt vorbehalten, im Einzelfall be-
            sondere Bewirtschaftungsregelungen zu treffen, wenn dies unter dem Gesichtspunkt
            einer einfachen Haushalts- und Kassenwirtschaft sinnvoll erscheint. Die Verwendungs-
            nachweise für die o.g. Projektfinanzierungen sind ausschließlich vom Referat für Finanzen
            zu erstellen. Die Referate, die die Projekte bearbeiten, sind verpflichtet, sowohl für den
            Bewilligungsantrag, als auch für die Verwendungsnachweise die erforderlichen Zuarbei-
            ten zu leisten und Unterlagen vorzulegen, wobei auf ggf. einzuhaltende Fristen und Ter-
            mine besonders zu achten ist.
        (11)  Der Inhalt von Verträgen sowie der Inhalt der mit Dritten über endgültige Leistungen ge-
            troffenen Vereinbarungen (Bestellung) ist schriftlich festzulegen. Bei voraussichtlichen
            Kosten der Ausführung bis zu 250,00 EUR können Bestellungen mündlich vereinbart wer-
            den. Lässt sich bei voraussichtlichen Kosten von mehr als 250,00 EUR eine mündliche Be-
            stellung nicht vermeiden, so ist die unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
        (12)  Überweisungsträger werden nach der vom Vorstand beschlossenen und jeweils gültigen
            Unterschriftsvollmacht unterzeichnet.
        (13)  Werden in einzelnen Haushaltspositionen im laufenden Haushaltsjahr die eingeplanten Mittel
            nicht verbraucht, besteht keine Möglichkeit der Übertragung auf das nächste Haushaltsjahr.
            Diese Mittel finden Verwendung für den Gesamtausgleich des Haushalts des LSB.
        (14)  Weitere Einzelheiten können durch Beschlüsse des Vorstands bzw. durch Dienstanwei-



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