Page 27 - Leitfaden 2020
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1)
        2.  Antragsberechtigt sind Vorstände/Präsidien der Mitglieder  sowie das Präsidium des LSB.
           Über die Verleihung entscheidet das Präsidium des LSB.
        3.  Die Ehrenplakette wird dem/der Auszuzeichnenden durch den Präsidenten/die Präsidentin
           des LSB zeitnah zum Beschluss in feierlichem Rahmen überreicht, z. B. auf dem Sporttag, der
           Mitgliederversammlung oder einer anderen zentralen Veranstaltung.

        4.  Ehrennadeln
        (1) Allgemein
        1.  Ehrennadeln des Landessportbundes Brandenburg e.V. (LSB) in Bronze, Silber und Gold werden
                                              1)
           an besonders aktive Angehörige von Mitgliedern  des LSB verliehen. Ein und dieselbe Person
           kann die Ehrennadel in jeder Stufe jeweils nur einmal erhalten. Einer Verleihung der Ehrennadel
           in Gold und Silber sollte jeweils die Auszeichnung in der darunter liegenden Stufe vorangegan-
           gen sein; Ausnahmen bedürfen einer besonderen Begründung durch den Antragsteller.
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        2.  Antragsberechtigt sind für alle drei Stufen die Vorstände/Präsidien der Mitglieder  und das
           Präsidium des LSB. Über die Verleihung der Ehrennadeln entscheidet das Präsidium des LSB.

        (2) Ehrennadel in Bronze
        1.  Die Ehrennadel in Bronze wird an Einzelpersonen für aktive Tätigkeiten bei der Entwicklung
           des Sports verliehen. Der/die Auszuzeichnende sollte mindestens fünf Jahre ehrenamtlich im
                                1)
           LSB bzw. bei einem Mitglied  des LSB tätig sein.
        2.  Die Ehrennadel in Bronze wird auf einer dezentralen Veranstaltung durch ein Mitglied oder
           einen Beauftragten des Präsidiums des LSB verliehen.

        (3) Ehrennadel in Silber
        1.  Die Ehrennadel in Silber wird an Einzelpersonen für sehr aktive Tätigkeiten bei der Entwicklung
           des Sports verliehen. Der/die Auszuzeichnende sollte mindestens zehn Jahre ehrenamtlich
                                  1)
           im LSB bzw. bei einem Mitglied  des LSB tätig sein.
        2.  Die Ehrennadel in Silber wird auf einer dezentralen Veranstaltung durch ein Mitglied oder
           einen Beauftragten des Präsidiums des LSB verliehen.

        (4) Ehrennadel in Gold
        1.  Die Ehrennadel in Gold wird an Einzelpersonen für verdienstvolle Tätigkeiten bei der Entwick-
           lung des Sports verliehen. Der/die Auszuzeichnende sollte mindestens 20 Jahre ehrenamtlich
                                  1)
           im LSB bzw. bei einem Mitglied  des LSB tätig sein. Die Verleihung der Ehrennadel in Gold
           sollte frühestens fünf Jahre nach der Auszeichnung mit der Ehrennadel in Silber erfolgen.
        2.  Die Ehrennadel in Gold wird dem/der Auszuzeichnenden durch ein Mitglied des Präsidiums
           des LSB auf einer zentralen Veranstaltung oder anlässlich eines Jubiläums überreicht, über
           Ausnahmen entscheidet der Präsident/die Präsidentin.

        5.  Ehrenurkunde
        1.  Die Ehrenurkunde wird in Anerkennung langjährigen ehrenamtlichen Wirkens bzw. besonde-
           ren Einsatzes in der praktischen, organisatorischen oder gesellschaftlichen Arbeit im Sport



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