Page 21 - Leitfaden für Mitglieder
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ORDNUNG ÜBER DIE MITGLIEDSCHAFT


                           im Landessportbund Brandenburg e.V.

        (beschlossen auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 14. Januar 1995 in Lindow
        geändert auf dem 4. Landessporttag am 11. Dezember 1999 in Cottbus
        erweitert auf der Mitgliederversammlung am 02. Dezember 2000 in Potsdam
        geändert auf dem 5. Landessporttag  am 13. Dezember 2003 in Potsdam
        geändert auf dem 6. Landessporttag  am 24. November 2007 in Potsdam
        geändert auf dem 8. Landessporttag  am 21. November 2015 in Potsdam)

        Mit Beschlussfassung tritt diese Ordnung in Kraft.



                                  1. AUFNAHMEORDNUNG

        1.1 Satzungsbezug

        Diese Ordnung regelt gemäß § 6 Absatz 3 der Satzung weitere Verfahrensfragen der Aufnahme.

        Mitglieder im Landessportbund Brandenburg können die in § 4 der LSB-Satzung genannten
        Personen und Körperschaften sein.

        Nachfolgende Regelungen zum Nachweis der Gemeinnützigkeit gelten nicht für Mitglieder
        gemäß § 4 Absatz 2 der LSB-Satzung. Ihr Vereinszweck muss direkt oder indirekt auf das Be-
        treiben vom Landessportbund Brandenburg anerkannter Sportarten gerichtet sein.

        1.2  Mitgliedschaft

        1.2.1 Der Antrag auf Aufnahme in den LSB ist entsprechend § 6 der Satzung schriftlich an das
            Präsidium zu richten.

        Beizufügen sind:
           Protokoll der Gründungsversammlung, unterschrieben vom Versammlungsleiter und Pro-
            tokollführer;
           Nachweis der Rechtsfähigkeit oder Vorlage des Antrages auf Eintragung in das Vereins-
            register;
           Satzung des Antragsstellers;
           Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder;
           Mitgliederbestandsmeldung (Vordruck Bestandserhebung des LSB);
           Nachweis oder vorläufiger Nachweis (Bescheid nach § 60a Abs. 1  AO)
            der Gemeinnützigkeit; 1)



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