Page 20 - Leitfaden für Mitglieder
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2.2. Antragsberechtigt sind die Mitglieder gemäß § 4 sowie die Mitglieder des Präsidiums und
           der Vorstand des LSB. Der Antrag ist beim Präsidium einzureichen.
        2.3. Das betroffene Mitglied ist über den Antrag schriftlich durch das Präsidium zu informieren.
           Vor Entscheidung ist dem Mitglied Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung zu geben. Diese
           kann binnen eines Monats schriftlich gegenüber dem Präsidium erfolgen. Die Frist beginnt
           mit Zugang des Schreibens zur Einleitung des Ausschlussverfahrens beim dem betroffenen
           Mitglied zu laufen. Danach entscheidet das Präsidium über den Antrag. Über die Entschei-
           dung des Präsidiums ist das Mitglied schriftlich zu informieren.
        2.4. Gegen die Entscheidung über den Ausschluss ist die Beschwerde zulässig. Es finden die
           Regelungen des § 6 Abs. 2. entsprechende Anwendung.
        3.  Für Vereine, die bis zum 30.09. ihrer Beitragspflicht nicht nachkommen, erlischt die Mit-
           gliedschaft zum 01.10. des laufenden Jahres. Einzelheiten dazu werden in der „Ordnung
           über die Mitgliedschaft im Landessportbund Brandenburg e.V.“ festgelegt.

                                 § 18 Auflösung des LSB
        1.  Über die Auflösung beschließt der Landessporttag. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von
           drei Viertel der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten.
        2.  Bei Auflösung des Landessportbundes oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt
           das vorhandene Vermögen an andere steuerbegünstigte Körperschaften des Sports im
           Land Brandenburg, die es ausschließlich und unmittelbar für die Förderung des Sports im
           Land Brandenburg zu verwenden haben.


































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