Page 24 - Sportjournal 08-2020
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Ausgabe 08 | 2020
Gut zu wissen
Einheitliche Corona-Sonderregel im Reha-Sport
Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben der die genehmigten Übungseinheiten abgeleis-
sich auf eine einheitliche Regelung zur Verlän- tet werden müssen. Diese zeitliche Begrenzung
gerung der ärztlichen Verordnung im Rehabilita- wurde zu Beginn der Corona-Pandemie in
tionssport verständigt. Der Deutsche Deutschland zunächst unbefristet ausgesetzt.
Behindertensportverband (DBS) hatte sich Nun teilen die Verbände der gesetzlichen Kran-
schon zu Beginn der behördlichen Einschrän- kenversicherungen auf Bundesebene mit, dass
kungen stark gemacht, um weitere Verwirrung sie sich nunmehr auf eine einheitliche, bundes-
und unnötige Bürokratie zu vermeiden. weite Regelung zum Verlängerungszeitraum
verständigt haben. Die Verlängerung bedarf
Hintergrund ist, dass die ärztlichen Verord- grundsätzlich keiner erneuten Genehmigung.
nungen im Rehabilitationssport eine zeitliche Den genauen Wortlaut der Verbände der gesetz-
Begrenzung haben, in der Regel 18 Monate, in lichen Krankenversicherungen finden Sie hier.