Page 24 - Sportjournal 08-2020
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Ausgabe 08 | 2020



    Gut zu wissen

    Einheitliche Corona-Sonderregel im Reha-Sport


    Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben der die genehmigten Übungseinheiten abgeleis-
    sich auf eine einheitliche Regelung zur Verlän- tet werden müssen. Diese zeitliche Begrenzung

    gerung der ärztlichen Verordnung im Rehabilita- wurde  zu  Beginn  der  Corona-Pandemie  in
    tionssport      verständigt.       Der      Deutsche Deutschland  zunächst  unbefristet  ausgesetzt.
    Behindertensportverband  (DBS)  hatte  sich Nun teilen die Verbände der gesetzlichen Kran-

    schon  zu  Beginn  der  behördlichen  Einschrän- kenversicherungen auf Bundesebene mit, dass
    kungen  stark  gemacht,  um  weitere  Verwirrung sie sich nunmehr auf eine einheitliche, bundes-

    und unnötige Bürokratie zu vermeiden.                     weite  Regelung  zum  Verlängerungszeitraum
                                                              verständigt  haben.  Die  Verlängerung  bedarf
    Hintergrund  ist,  dass  die  ärztlichen  Verord- grundsätzlich  keiner  erneuten  Genehmigung.

    nungen  im  Rehabilitationssport  eine  zeitliche Den genauen Wortlaut der Verbände der gesetz-
    Begrenzung haben, in der Regel 18 Monate, in lichen Krankenversicherungen finden Sie hier.
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