Page 34 - Leitfaden 2020
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JUGENDORDNUNG DER BSJ



                              NAME, ZWECK UND GRUNDSÄTZE

                                  § 1 Name und Wesen
        Die „Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e.V.“ (Kurzform „Brandenburgische Sportju-
        gend“) ist die Jugendorganisation im Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB). Die „Brandenbur-
        gische Sportjugend“ (BSJ) hat ihren Sitz und die Geschäftsstelle in Potsdam.

        Sie führt sich gemäß § 13 der Satzung des LSB selbständig und entscheidet über die Verwendung
        der ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.

        Die BSJ besteht aus Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter bis zum vollendeten
        27. Lebensjahr der Mitgliedsorganisationen des LSB und deren gewählten Jugendvertretern.

                                       § 2 Zweck
        Die BSJ will in Zusammenarbeit mit Verbänden und Institutionen  die Formen sportlicher Ju-
        gendarbeit weiterentwickeln, die gemeinsamen Interessen der Sportjugend in sportlichen und
        allgemeinen Jugendfragen vertreten, jugend- und gesellschaftspolitisch wirken sowie aktiv zur
        Förderung des Ehrenamtes beitragen.

        Als anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII nimmt die BSJ
        Aufgaben auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wahr, insbesondere nach den
        § 11, 12, 13, 14 und 22  KJHG und kann dazu erforderliche Einrichtungen betreiben.

        Die BSJ will durch die Kinder- und Jugendarbeit ihrer Mitgliedsorganisationen den Sport als sinn-
        volle Freizeitbeschäftigung sowie in attraktiven und zeitgemäßen Formen ermöglichen.

        Die BSJ will neben dem Üben und Trainieren ein interessantes und abwechslungsreiches Ju-
        gendleben entfalten. Sie unterstützt und koordiniert die gemeinsame sportliche und allgemeine
        Jugendarbeit der Mitglieder in ihrer Vielfalt und Breite.

        Die BSJ will zur Persönlichkeitsbildung beitragen, Fähigkeiten zum sozialen Verhalten fördern
        und das gesellschaftliche Engagement sporttreibender Jugendlicher anregen.

        Die BSJ setzt sich für den Schutz des Wohles von Kinder- und Jugendlichen gegen Gefahren,
        Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch jeglicher Art ein.

        Die BSJ will durch zeitgemäße Jugendarbeit und Begegnungen mit ausländischen Gruppen in-
        ternationale Verständigung wecken und Aufgaben der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
        wahrnehmen.



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