Page 4 - Sportjournal 08-2021
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LSB-Arena
Es ist ein weiterer Schritt ne Personenobergrenze. Da jedoch jederzeit
Richtung Normalität: In der das Abstandsgebot (außerhalb der Sportaus-
seit 1. August gültigen neuen übung) gilt, ergibt sich die Maximalzahl in Ab-
hängigkeit von der Raumgröße. Nun wurde § 5
Umgangsverordnung gibt es Abs. 2 der Umgangsverordnung geändert, so
erneut kleinere Erleich- dass die nach der Umgangsverordnung vorge-
sehenen Testpflichten generell nicht für Kinder
terungen für den Sport. bis zum 12. Lebensjahr gelten (bisher bis zum
6. Lebensjahr). Dies bedeutet beispielsweise,
dass der in § 16 Abs. 1 Nummer 2 vorgesehene
Negativtest für Indoor-Sport (ab einer Inzidenz
W bis 12 Jahre entfällt auch bei zwölften (statt wie bisher bis zum sechsten)
ichtigste Neuerung: Für Kinder
von 20) nicht von Kindern bis zum vollendeten
einer 7-Tage-Inzidenz über 20
Lebensjahr vorgelegt werden muss.
beim Sport in geschlossenen
Räumen – das gilt auch für den Schwimm- und Freibäder
Kontaktsport - die Testpflicht. Bisher war dies Die Schwimmhallen und Freibäder sind für
nur bis zu einem Alter von 6 Jahren möglich. den Publikumsverkehr geöffnet. Die Betreiber
Ebenfalls neu: Es sind „unter Auflagen auch müssen ein Hygienekonzept vorsehen.
wieder Sportveranstaltungen mit mehr als
1.000 Zuschauenden möglich“, wie es in einem Zuschauer bei Sportveranstaltungen
Informationsschreiben des Sportministeriums Sportveranstaltungen sind unter Auflagen mit
heißt. Die mögliche Zahl der Zuschauer hängt mehr als 1.000 Zuschauenden möglich. Ab
dabei vor allem von der Stadion- bzw. Hallen- 1.000 Zuschauenden ist die zulässige Zahl auf
kapazität ab – und von der Sieben-Tage-Inzi- 1.000 Personen zuzüglich höchstens 50 Pro-
denz des jeweiligen Landkreises bzw. der zent der über 1.000 Personen hinausgehenden
kreisfreien Stadt. regulären Stadion- bzw. Sporthallenkapazität
begrenzt. Hat eine Sporthalle z.B. eine regulä-
Zur aktuell gültigen Umgangs-Verordnung re Zuschauerkapazität von maximal 2.000,
Zu weiteren Erläuterungen (FAQs) des Sport- sind mit der neuen Umgangsverordnung nun
ministeriums bis zu 1.500 Zuschauer zulässig, wenn das Ab-
Keine Testpflicht Die wichtigsten Regeln (Quelle MBJS): standsgebot eingehalten wird. In Landkreisen
und kreisfreien Städten mit einer dauerhaften
Outdoor-Sport 7-Tage-Inzidenz über 35 ist die zulässige
Der Outdoor-Sport ist auf öffentlichen und pri- Zuschauerzahl für Veranstaltungen auf höchs-
mehr für Aktive bis vaten Sportanlagen ohne Einschränkungen tens 5.000 Zuschauende begrenzt. Bei Indoor-
Sportveranstaltungen muss ab einer 7-Tage-
(ohne Personenbegrenzung, ohne Negativ-
Test, ohne Hygienekonzept) für alle Alters- inzidenz von 20 ein Negativtest von den Zu-
12 Jahre und mehr gruppen möglich. Auch der Outdoor-Sport im schauenden vorgelegt werden. Bei Outdoor-
öffentlichen Raum (außerhalb von Sportanla-
Sportveranstaltungen muss der Negativtest
gen) unterliegt keiner Personenbegrenzung . erst bei mehr als 750 Zuschauenden im Hygie-
nekonzept des Veranstalters vorgesehen wer-
Zuschauer Indoor-Sport den.
Für den Indoor-Sport ohne Kontakt gibt es kei-