Page 43 - Sportjournal 06-2021
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Gut zu wissen
Nach Corona-Lockdown: Transparenzregister:
GEMA-Lizenzgebühren Erleichterung für Vereine
gelten wieder
Der Sport ist nach dem Corona-Lock- zierung für Dauernutzungen in Form lau-
down nun wieder in der Aufwärmphase fender Jahres-, Quartals- und Monatsver-
und kehrt in den alltäglichen Trainings- träge wird zum 1. Juni 2021 inklusive der
Nach massiver Kritik an der Einführung renjahr 2021 kann nur noch bis 30. Juni
betrieb zurück. Darauf hat die GEMA nun hiermit verbunden Zahlungsverpflich-
des Transparenzregisters und der Erhe- 2022 erfolgen.
reagiert und ihre Kulanzregelung, nach tungen wieder regulär aufgenommen.“
bung von Gebühren, insbesondere ge-
der sie seit Frühjahr 2020 auf die Zah-
genüber gemeinnützigen Sportvereinen, Für 2024 ist dann ein Zuwendungsemp-
lungspflicht von Lizenzgebühren verzich- Betriebe oder Vereine, die aufgrund der
wurde nun von der Politik nachgebes- fängerregister geplant, welches die steu-
tete, ab dem 31. Mai 2021 für beendet er- behördlichen Anordnungen nach wie vor
sert. Mit der Neufassung soll es den Ver- erbefreiten Vereinigungen aufführt. Ziel
klärt. „Mit der zunehmenden Rückkehr keine Öffnungsperspektive und keinen
einen vereinfacht werden, sich von der ist es, beide Register miteinander zu ver-
zum öffentlichen Leben und den damit Anspruch auf die staatliche Überbrü-
Gebührenpflicht befreien zu lassen. Der knüpfen, so dass eine Gebührenbefrei-
verbundenen Öffnungsmöglichkeiten ckungshilfe III haben, können sich weiter
Finanzausschuss des Bundestages hat ung komplett entfallen kann. Bis dahin
beenden wir nun die bisher geltende Ku- an die GEMA unter kontakt@gema.de
die entsprechende Änderung am 9. Juni gilt die erleichterte Antragsstellung.
lanzregelung der Gutschriften für Dauer- wenden. Sofern die GEMA Vergütung
mit dem Transparenz- und Finanzinfor-
nutzungen zum 31. Mai 2021“, heißt es in existenzbedrohend ist, wird die GEMA
mationsgesetz beschlossen.
einem offiziellen Schreiben der GEMA. prüfen, ob weiterhin eine freiwillige Ku-
Und: „Die vertraglich vereinbarte Lizen- lanzregelung gewährt werden kann.
Die vereinfachten Regelungen sehen un-
ter anderem vor, dass die Vereine bei
ihrem Befreiungsantrag auf einen Nach-
weis ihrer Gemeinnützigkeit verzichten Transparenz-
können. Stattdessen reicht eine formlose register
Bestätigung der Gemeinnützigkeit sowie
die Einverständniserklärung, dass sich
die zuständige Behörde beim Finanzamt Das Gesetz ist Teil der
über den Gemeinnutz informieren darf. Strategie zur Verbesse-
Außerdem soll bis spätestens März kom- rung der Bekämpfung
menden Jahres ein vereinfachtes Formu- von Geldwäsche und
lar entwickelt werden, dass allen Verei- Terrorismusfinanzie-
GEMA nen, die bis dahin noch keine Befreiung rung.
beantragt haben, postalisch oder per
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Email zugesandt wird.
Achtung: Die Befreiung für das Gebüh-
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