Page 42 - Sportjournal 06-2021
P. 42

Gut zu wissen




          Nach Corona-Lockdown:                                                                                                           Transparenzregister:




          GEMA-Lizenzgebühren                                                                                                             Erleichterung für Vereine





          gelten wieder







          Der Sport ist nach dem Corona-Lock-                 zierung für Dauernutzungen in Form lau-
          down nun wieder in der Aufwärmphase                 fender Jahres-, Quartals- und Monatsver-
          und kehrt in den alltäglichen Trainings-            träge wird zum 1. Juni 2021 inklusive der
                                                                                                                                          Nach massiver Kritik an der Einführung               renjahr 2021 kann nur noch bis 30. Juni
          betrieb zurück. Darauf hat die GEMA nun             hiermit verbunden Zahlungsverpflich-
                                                                                                                                          des Transparenzregisters und der Erhe-               2022 erfolgen.
          reagiert und ihre Kulanzregelung, nach              tungen wieder regulär aufgenommen.“
                                                                                                                                          bung von Gebühren, insbesondere ge-
          der sie seit Frühjahr 2020 auf die Zah-
                                                                                                                                          genüber gemeinnützigen Sportvereinen,                Für 2024 ist dann ein Zuwendungsemp-
          lungspflicht von Lizenzgebühren verzich-            Betriebe oder Vereine, die aufgrund der
                                                                                                                                          wurde nun von der Politik nachgebes-                 fängerregister geplant, welches die steu-
          tete, ab dem 31. Mai 2021 für beendet er-           behördlichen Anordnungen nach wie vor
                                                                                                                                          sert. Mit der Neufassung soll es den Ver-            erbefreiten Vereinigungen aufführt. Ziel
          klärt. „Mit der zunehmenden Rückkehr                keine Öffnungsperspektive und keinen
                                                                                                                                          einen vereinfacht werden, sich von der               ist es, beide Register miteinander zu ver-
          zum öffentlichen Leben und den damit                Anspruch auf die staatliche Überbrü-
                                                                                                                                          Gebührenpflicht befreien zu lassen. Der              knüpfen, so dass eine Gebührenbefrei-
          verbundenen Öffnungsmöglichkeiten                   ckungshilfe III haben, können sich weiter
                                                                                                                                          Finanzausschuss des Bundestages hat                  ung komplett entfallen kann. Bis dahin
          beenden wir nun die bisher geltende Ku-             an die GEMA unter kontakt@gema.de
                                                                                                                                          die entsprechende Änderung am 9. Juni                gilt die erleichterte Antragsstellung.
          lanzregelung der Gutschriften für Dauer-            wenden. Sofern die GEMA Vergütung
                                                                                                                                          mit dem Transparenz- und Finanzinfor-
          nutzungen zum 31. Mai 2021“, heißt es in            existenzbedrohend ist, wird die GEMA
                                                                                                                                          mationsgesetz beschlossen.
          einem offiziellen Schreiben der GEMA.               prüfen, ob weiterhin eine freiwillige Ku-
          Und: „Die vertraglich vereinbarte Lizen-            lanzregelung gewährt werden kann.
                                                                                                                                          Die vereinfachten Regelungen sehen un-
                                                                                                                                          ter anderem vor, dass die Vereine bei
                                                                                                                                          ihrem Befreiungsantrag auf einen Nach-
                                                                                                                                          weis ihrer Gemeinnützigkeit verzichten                               Transparenz-
                                                                                                                                          können. Stattdessen reicht eine formlose                             register
                                                                                                                                          Bestätigung der Gemeinnützigkeit sowie
                                                                                                                                          die Einverständniserklärung, dass sich
                                                                                                                                          die zuständige Behörde beim Finanzamt                                Das Gesetz ist Teil der
                                                                                                                                          über den Gemeinnutz informieren darf.                                Strategie zur Verbesse-
                                                                                                                                          Außerdem soll bis spätestens März kom-                               rung der Bekämpfung
                                                                                                                                          menden Jahres ein vereinfachtes Formu-                               von Geldwäsche und
                                                                                                                                          lar entwickelt werden, dass allen Verei-                             Terrorismusfinanzie-
                                                                                         GEMA                                             nen, die bis dahin noch keine Befreiung                              rung.
                                                                                                                                          beantragt haben, postalisch oder per
                                                                                         Mehr erfahren
                                                                                                                                          Email zugesandt wird.

                                                                                                                                          Achtung: Die Befreiung für das Gebüh-



         42  / LSB Sportjournal 06 2021                                                                                                                                                                   06 2021 LSB Sportjournal / 43
   37   38   39   40   41   42   43   44   45