Page 20 - Sportjournal 02-2021
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Steuern und Finanzen: Weitere Neuerungen für Vereine 2021
Stillstand in den Sportstätten, Bewegung in den schäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe sind,
Rechnungsbüchern: Das Jahr 2021 hat einen von der Körperschaft- und Gewerbesteuer frei-
ganz besonderen Start hingelegt. Während die gestellt sind, auf 45.000 Euro erhöht. Ebenfalls
Pandemiemaßnahmen dafür sorgten, dass in größer geworden ist die Liste der gemeinnüt-
Turnhallen und auf Sportplätzen Ruhe herrschte, zigen Zwecke. So kam unter anderem der Klima-
brachten Gesetzesänderungen Bewegung in die schutz dazu. Erleichterung für kleinere
Abrechnung der Vereine. Denn das Jahressteu- Sportvereine verspricht auch die Änderung zur
ergesetz 2020, das vom Deutschen Bundestag zeitnahen Mittelverwendung. Vereine, deren
Mitte Dezember vergangenen Jahres verab- jährliche Gesamteinnahmen in allen Bereichen
schiedet wurde, beinhaltet wichtige Neurege- nicht 45.000 Euro übersteigen, sind ab 2021 von
lungen im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts. der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung be-
Wichtigste Neuerung für die Vereine ist dabei freit. Eine sogenannte Mittelverwendungsrech-
sicher, wie bereits berichtet, die Erhöhung der nung wird damit für die betroffenen Vereine
Übungsleiter- (von 2.400 auf 3.000 Euro pro entbehrlich.
Jahr) sowie Ehrenamtsfreibeträge (von 720 auf
840 Euro pro Jahr). Zudem wurde die Kleinbe- Ausführliche Informationen zu diesen und wei-
tragsgrenze, bis zu der wirtschaftliche Ge- teren Neuerungen finden Sie hier.
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