Page 19 - Sportjournal 02-2021
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Brandenburgisches
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Vorsicht bei Aussetzung der Beitragspflicht für Mitglieder
Seit Monaten findet in den Sportvereinen kaum ist. Bestätigt die Satzung, dass der Vorstand
ein Trainingsbetrieb statt. Sporthallen und Trai- allein darüber entscheiden kann, dann reicht ein
ningsplätze sind gesperrt und Mannschaftstrai- entsprechender Vorstandsbeschluss aus. Ist da-
ning verboten. Lediglich der Individualsport ist gegen die Mitgliederversammlung zuständig,
unter starken Einschränkungen erlaubt. Da stellt dann müssen mögliche Änderungen auch dort
sich vielen Vereinsvorständen die Frage nach beschlossen werden. Zudem sollten Vereine be-
einer Beitragserstattung, einer Beitragsreduzie- achten, für welchen Zeitraum ggf. die Beiträge
rung oder gar dem Aussetzen der Beitragspflicht beschlossen werden.
für die Vereinsmitglieder. Verständlich, aber ge-
fährlich. Denn aufgepasst: Das Bundesfinanzmi- Lediglich in Einzelfällen kann der Vorstand für in
nisterium hat sich dazu klar geäußert und warnt Not geratene Mitglieder Kürzungen oder Ausset-
vor einem damit verbunden möglichen Verlust zungen entscheiden. Beitragssenkungen ohne
der Gemeinnützigkeit gültige Beschlüsse des zuständigen Vereinsor-
gans können dagegen zum Verlust der Gemein-
Vorstände sollte daher ihre Satzung genau prü- nützigkeit führen.
fen, wer für die Beitragsfestsetzung zuständig
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