Page 19 - Sportjournal 02-2021
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Brandenburgisches
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    Vorsicht bei Aussetzung der Beitragspflicht für Mitglieder


    Seit Monaten findet in den Sportvereinen kaum ist.  Bestätigt  die  Satzung,  dass  der  Vorstand
    ein Trainingsbetrieb statt. Sporthallen und Trai- allein darüber entscheiden kann, dann reicht ein

    ningsplätze  sind  gesperrt  und  Mannschaftstrai- entsprechender Vorstandsbeschluss aus. Ist da-
    ning  verboten.  Lediglich  der  Individualsport  ist gegen  die  Mitgliederversammlung  zuständig,

    unter starken Einschränkungen erlaubt. Da stellt dann  müssen  mögliche  Änderungen  auch  dort
    sich  vielen  Vereinsvorständen  die  Frage  nach beschlossen werden. Zudem sollten Vereine be-
    einer Beitragserstattung, einer Beitragsreduzie- achten, für welchen Zeitraum ggf. die Beiträge

    rung oder gar dem Aussetzen der Beitragspflicht beschlossen werden.
    für die Vereinsmitglieder. Verständlich, aber ge-

    fährlich. Denn aufgepasst: Das Bundesfinanzmi- Lediglich in Einzelfällen kann der Vorstand für in
    nisterium hat sich dazu klar geäußert und warnt Not geratene Mitglieder Kürzungen oder Ausset-
    vor  einem  damit  verbunden  möglichen  Verlust zungen  entscheiden.  Beitragssenkungen  ohne

    der Gemeinnützigkeit                                      gültige Beschlüsse des zuständigen Vereinsor-
                                                              gans können dagegen zum Verlust der Gemein-

    Vorstände sollte daher ihre Satzung genau prü- nützigkeit führen.
    fen,  wer  für  die  Beitragsfestsetzung  zuständig









































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