Page 24 - Sportjournal 10-2019
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Ausgabe 10 | 2019
Gut zu wissen
Sport und Versicherung
Das Thema Sportverein und Versicherung befasst sich mit weitaus mehr als nur mit der Absiche-
rung gegen eine zerschossene Fensterscheibe. Dem trägt der Sportversicherungsvertrag, den der
Landessportbund mit der Feuersozietät Berlin Brandenburg geschlossen hat, Rechnung, der
neben den Risiken des LSB auch die seiner Mitgliedsorganisationen und -verbände absichert. Er
ist eine Solidarleistung des Sports, der keine Unterschiede zwischen den Sportarten macht. Hier
stellen wir wichtige Punkte dieser Vereinbarung vor.
Teil IV: Die Haftpflicht
Wie ist der Geltungsbereich? Als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlich-
des Versicherungsnehmers wegen im Ausland keiten (z.B. Sport- und Kinderspielplätze, Ver-
vorkommender Versicherungsfälle. Diese ist in einshäuser, Schießstände, Bootsstege, Frei-
Kanada und den USA aufgrund der besonderen und Hallenschwimmbäder) genießen Sie Versi-
Rechtssituation eingeschränkt. cherungsschutz, sofern die Gebäude und
Grundstücke ausschließlich dem Verbands-
Welche Veranstaltungen sind versichert? oder Vereinsbetrieb dienen. Versichert sind hier-
Der Begriff der Veranstaltung ist sehr weit ge- bei Schäden bei Verstößen gegen die Pflichten,
fasst. Jedes Heimspiel ist im Prinzip eine kleine die den Verbänden oder Vereinen in den ge-
Veranstaltung. Im Vertrag ist formuliert, dass alle nannten Eigenschaften obliegen, z.B. bauliche
satzungsgemäßen Veranstaltungen, wie z.B. Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Be-
Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen, streuung der Gehwege bei Winterglätte,
Ausschusssitzungen, Sportveranstaltungen, Schneeräumen auf Bürgersteigen und Fahr-
Schulungen, Festumzüge, Spiel- und Sommer- damm.
feste, usw. zu den versicherten Veranstaltungen
gehören.
Weitere Informationen zur Versicherung
Der komplette Sportversicherungsvertrag
Ist der Abschluss einer eigenständigen Haus-
und Grundbesitzerhaftpflicht für unser
Vereinsgebäude/-grundstück notwendig?