Page 35 - Sportjournal 07-2019
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Ausgabe 07 | 2019
Fördergelder des Bundes für Klimaschutz an Sportstätten
Ob energieeffiziente Flutlichtanlage, klima- auf LED, die Sanierung von raumlufttechnischen
freundliche Belüftungstechnik oder neue Abstell- Anlagen oder der Einbau von Verschattungsvor-
plätze für Fahrräder: Mit der Novellierung der richtungen mit Tageslichtnutzung.
sogenannten Kommunalrichtlinie hat das
Bundesumweltministerium (BMU) die Förderung Eine weitere Neuerung ist, dass künftig Zu-
des kommunalen Klimaschutzes stark ausge- schüsse auch dann gewährt werden, wenn die
baut. Sportvereine können hierüber noch bis Fördergegenstände nicht Eigentum der Antrag-
zum 30. September 2019 Fördergelder für Kli- steller sind. Antragsteller müssen dann nachwei-
maschutzprojekte beantragen. sen, dass sie während der Zweckbindungsfrist
die ausschließliche Verfügungsgewalt haben.
Die neue Fassung ist eine Weiterentwicklung der Der Verpächter oder Vermieter muss mit der
Kommunalrichtlinie vom 1. Januar 2019 und um- Maßnahme einverstanden sein. Außer Sportver-
fasst neben bewährten Maßnahmen viele neue einen sind auch Kommunen und Betriebe mit
Fördermöglichkeiten. Für Sportvereine sowie Ei- mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung
gentümer von Sportstätten interessant sind unter als Eigentümer von Sportstätten antragsberech-
anderem die Umrüstung der Hallenbeleuchtung tigt. (DOSB)