Page 35 - Sportjournal 07-2019
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Ausgabe 07 | 2019



    Fördergelder des Bundes für Klimaschutz an Sportstätten






































    Ob  energieeffiziente  Flutlichtanlage,  klima- auf LED, die Sanierung von raumlufttechnischen
    freundliche Belüftungstechnik oder neue Abstell- Anlagen oder der Einbau von Verschattungsvor-
    plätze  für  Fahrräder:  Mit  der  Novellierung  der richtungen mit Tageslichtnutzung.

    sogenannten       Kommunalrichtlinie        hat    das
    Bundesumweltministerium (BMU) die Förderung Eine  weitere  Neuerung  ist,  dass  künftig  Zu-

    des  kommunalen  Klimaschutzes  stark  ausge- schüsse auch dann gewährt werden, wenn die
    baut.  Sportvereine  können  hierüber  noch  bis Fördergegenstände nicht Eigentum der Antrag-

    zum  30.  September  2019  Fördergelder  für  Kli- steller sind. Antragsteller müssen dann nachwei-
    maschutzprojekte beantragen.                              sen,  dass  sie  während  der  Zweckbindungsfrist

                                                              die  ausschließliche  Verfügungsgewalt  haben.
    Die neue Fassung ist eine Weiterentwicklung der Der  Verpächter  oder  Vermieter  muss  mit  der
    Kommunalrichtlinie vom 1. Januar 2019 und um- Maßnahme einverstanden sein. Außer Sportver-

    fasst neben bewährten Maßnahmen viele neue einen  sind  auch  Kommunen  und  Betriebe  mit
    Fördermöglichkeiten. Für Sportvereine sowie Ei- mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung

    gentümer von Sportstätten interessant sind unter als Eigentümer von Sportstätten antragsberech-
    anderem die Umrüstung der Hallenbeleuchtung tigt.                                                        (DOSB)
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