Page 24 - Sportjournal 05-2018
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Ausgabe 05 | 2018
eine Weitergabe der Daten beabsichtigt oder auf- vor Missbrauch zum Ziel. Vereine sollten beden-
grund einer Verbandszugehörigkeit erforderlich, ken, dass Verstöße gegen datenschutzrechtliche
muss der Verein auch darüber informieren. Die Vorgaben Schadensersatzansprüche nach sich
Betroffenen sollten außerdem über die Dauer der ziehen können. Zudem drohen Bußgelder und
Datenaufbewahrung belehrt werden und auf ihr Imageschäden. Andererseits zeigt der Verein mit
Recht, diese Einwilligung zu jeder Zeit widerrufen einem verantwortungsbewussten Umgang, dass er
zu können. Wichtig: Diese Einwilligung sollte vorbildlich geführt wird. Derzeit sind viele Verant-
schriftlich eingeholt werden. Aber Vorsicht! Wenn wortliche in den Vereinen von den in der DS-GVO
die Einwilligungserklärung etwa beim Vereinseintritt vorgesehenen hohen Bußgeldern aufgeschreckt.
auf dem Aufnahmeformular zusammen mit ande- Allerdings wird erst die Praxis zeigen, inwiefern
ren Erklärungen abgegeben wird, muss das in ge- ehrenamtlich geführte Sportvereine wirklich hiervon
eigneter Weise deutlich gemacht werden – etwa betroffen sein werden.
durch Hervorhebung der Erklärung oder etwas ab-
gesetzt vom sonstigen Text. Was als zusätzliche Weitere Informationen zum Datenschutz
Belastung im Ehrenamt wahrgenommen wird, hat Eine ausführliche Orientierungshilfe
in der Praxis den Schutz der betroffenen Personen
ESAB bietet Info-Veranstaltung zur Datenschutzänderung an
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung erhalten und wie man ihre Regeln im sport-
(DS-GVO) ist am 25. Mai in Kraft getreten. Mit lichen Alltag umsetzen kann. Anmeldungen zur
ihr verbunden sind aber nicht nur zahlreiche Auftaktveranstaltung sind hier möglich. Termine
Rechte für die Verbraucher, sondern auch neue der weiteren Schulungen werden zeitnah veröf-
Aufgaben für Vereine oder Verbände. Wie man fentlicht.
diesen Aufgaben gerecht wird, will der Landes-
sportbund Brandenburg mit seiner Europä-
ischen Sportakademie Land Brandenburg
näher erläutern und bietet deshalb ab 27. Juni
eine spezielle Info-Veranstaltungsreihe an. Den
Auftakt dazu macht an diesem Tag eine Schu-
lung im „Kongresshotel Potsdam am Templiner
See“. Zwischen 17:30 und 21 Uhr werden die
Teilnehmer einen Überblick über die DS-GVO