Page 23 - Sportjournal 05-2018
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Ausgabe 05 | 2018
Gut zu wissen
Keine Angst vor den neuen Datenschutzregeln
Wettkampforganisation, Trainingsbetrieb, Sport- Eine Herausforderung werden allerdings die Infor-
stättenpflege – schon der Vereinsalltag hält das mationspflichten darstellen, die der Verein bei der
Ehrenamt im Sportland ordentlich auf Trab. Und Erhebung der Daten gegenüber den betroffenen
nun auch noch der Datenschutz? Der Respekt vor Personen zu beachten hat. Hier dürfte ein
unüberwindbaren Hürden in der Vereinsarbeit höherer Verwaltungsaufwand auf die
durch die neue EUDatenschutz-Grundverordn- Vereine zukommen. Schließlich werden
ung (DS-GVO), die seit dem 25. Mai 2018 gilt, ist im Sportverein vielfach Daten mit Bezug
groß. Doch bei genauem Hinsehen wird klar: zu Personen verarbeitet. Egal, ob es um die Auf-
Die Änderungen im Vergleich zu den bisher nahme in den Verein geht, um die Ergebnisse von
geltenden Regeln des Bundesdaten- Wettkämpfen oder Ehrungen auf einer Mitglieder-
schutzgesetzes (BDSG) werden sich in Gre versammlung.
nzen halten. Seien es die Grundlagen für die
Datenverarbeitung, die Grundprin- zipi Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sol-
en (zum Beispiel Datensparsam- keit, cher personenbezogener Daten aber verlangt die
Zweckbindung, Transparenz), die tech- DS-GVO zwingend die Einholung einer Einwilli-
nischen und organisatorischen Maßnahmen oder gung von den Betroffenen – und zwar mit einer
die Rechte der betroffenen Personen: Wer sich ausführlichen Information darüber, welche Daten
bereits mit dem Datenschutz beschäftigt hat, dem für welchen Zweck erhoben und wie sie verarbeitet
wird vieles bekannt und vertraut vorkommen. bzw. genutzt werden. Ist darüber hinaus auch noch