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BRANDENBURGS  SPORTJAHR  2022  20  21           BRANDENBURGS  SPORTJAHR  2022


 MIT RÜCKENWIND RAUS   Der Alltag ist zurück


                 Und am 3. April ist es dann endlich soweit: Erstmals seit Beginn der Pandemie können wieder alle Sportlerinnen
                 und Sportler des Landes uneingeschränkt ihrem Hobby nachgehen. Auch eine Maskenpflicht ist weder bei
 AUS DEM CORONA-GRIFF   Rückhalt durch das Land
                 Sportgroßveranstaltungen noch bei Vereinssitzungen, Indoorsport oder ähnlichen Anlässen vorgeschrieben.





 Vereine freuen sich über Corona­Sonderförderung  Dennoch haben die zwei Corona-Jahre tiefe Spuren im Sportland hinterlassen. Um diese zumindest in
                 finanzieller Hinsicht abzuschwächen, beschließt das Land Brandenburg im November die Zahlung einer
                 zusätzlichen Soforthilfe von mehr als 2,76 Mio. Euro. Die zusätzlichen Mittel, die das Land auf Antrag des
                 Landessportbundes und nach vertrauensvollen Gesprächen mit dem LSB bewilligt, werden Anfang Dezember
                 antragslos und damit vollkommen unbürokratisch durch den Landessportbund ausgezahlt. Damit können sich
                 noch vor Weihnachten alle Mitgliedsvereine des LSB über Zahlungseingänge in Höhe von acht Euro pro Mitglied
                 auf ihrem Konto freuen.

                 Besonderes Zeichen der Wertschätzung

                 Entsprechend zufrieden ist LSB-Präsident Wolfgang Neubert. „Unsere Aktiven und Ehrenamtlichen in den mehr
                 als 3.000 Sportvereinen haben in den vergangenen Jahren alles gegeben, um dem Sport in der sehr schwierigen
                 Pandemie-Zeit in Brandenburg weiter ein attraktives Zuhause zu bieten. Das hat viel Kraft, zahlreiche
                 Zugeständnisse und auch fast alle finanziellen Reserven gekostet. Diese Sonderzahlung ist daher nicht nur mit
                 einem Blick auf die Vereinskassen ein unglaublich wichtiges Signal. Es ist auch ein ungemein starkes Zeichen
                 dafür, welchen Stellenwert unser Land und die Politik uns, dem Sport, zumisst. Ich danke allen an dieser
                 Entscheidung beteiligten Personen im Namen des gesamten Sportlandes.“


































 Letzte Einschränkungen im Frühjahr

 Das Comeback des ganz normalen sportlichen Alltags, so wie ihn alle Aktiven und Vereine kennen und die
 meisten von ihnen schmerzlich vermissen, rückt Ende Februar näher. Mit der damals verabschiedeten dritten
 SARS-CoV-Eindämmungsverordnung gilt für Sportveranstaltungen die 2G-Regel nur noch in geschlossenen
 Räumen. Unter freiem Himmel hingegen gilt die 3G-Regel. Zudem sind mehr Zuschauer zulässig. Eine Woche
 später dann folgt der nächste Schritt: Endlich ist der Sport im Freien wieder ohne jegliche Einschränkungen
 möglich. Beim Hallensport ersetzt die 3G-Regel die restriktivere 2G-Regel.
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