Page 20 - jahresbroschuere
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BRANDENBURGS  SPORTJAHR  2022  20                21           BRANDENBURGS  SPORTJAHR  2022


                 MIT RÜCKENWIND RAUS                                                                                                    Der Alltag ist zurück


                                                                                                                                        Und am 3. April ist es dann endlich soweit: Erstmals seit Beginn der Pandemie können wieder alle Sportlerinnen
                                                                                                                                        und Sportler des Landes uneingeschränkt ihrem Hobby nachgehen. Auch eine Maskenpflicht ist weder bei
                 AUS DEM CORONA-GRIFF                                                                                                   Rückhalt durch das Land
                                                                                                                                        Sportgroßveranstaltungen noch bei Vereinssitzungen, Indoorsport oder ähnlichen Anlässen vorgeschrieben.





                 Vereine freuen sich über Corona­Sonderförderung                                                                        Dennoch haben die zwei Corona-Jahre tiefe Spuren im Sportland hinterlassen. Um diese zumindest in
                                                                                                                                        finanzieller Hinsicht abzuschwächen, beschließt das Land Brandenburg im November die Zahlung einer
                                                                                                                                        zusätzlichen Soforthilfe von mehr als 2,76 Mio. Euro. Die zusätzlichen Mittel, die das Land auf Antrag des
                                                                                                                                        Landessportbundes und nach vertrauensvollen Gesprächen mit dem LSB bewilligt, werden Anfang Dezember
                                                                                                                                        antragslos und damit vollkommen unbürokratisch durch den Landessportbund ausgezahlt. Damit können sich
                                                                                                                                        noch vor Weihnachten alle Mitgliedsvereine des LSB über Zahlungseingänge in Höhe von acht Euro pro Mitglied
                                                                                                                                        auf ihrem Konto freuen.

                                                                                                                                        Besonderes Zeichen der Wertschätzung

                                                                                                                                        Entsprechend zufrieden ist LSB-Präsident Wolfgang Neubert. „Unsere Aktiven und Ehrenamtlichen in den mehr
                                                                                                                                        als 3.000 Sportvereinen haben in den vergangenen Jahren alles gegeben, um dem Sport in der sehr schwierigen
                                                                                                                                        Pandemie-Zeit in Brandenburg weiter ein attraktives Zuhause zu bieten. Das hat viel Kraft, zahlreiche
                                                                                                                                        Zugeständnisse und auch fast alle finanziellen Reserven gekostet. Diese Sonderzahlung ist daher nicht nur mit
                                                                                                                                        einem Blick auf die Vereinskassen ein unglaublich wichtiges Signal. Es ist auch ein ungemein starkes Zeichen
                                                                                                                                        dafür, welchen Stellenwert unser Land und die Politik uns, dem Sport, zumisst. Ich danke allen an dieser
                                                                                                                                        Entscheidung beteiligten Personen im Namen des gesamten Sportlandes.“


































                Letzte Einschränkungen im Frühjahr

                Das Comeback des ganz normalen sportlichen Alltags, so wie ihn alle Aktiven und Vereine kennen und die
                meisten von ihnen schmerzlich vermissen, rückt Ende Februar näher. Mit der damals verabschiedeten dritten
                SARS-CoV-Eindämmungsverordnung gilt für Sportveranstaltungen die 2G-Regel nur noch in geschlossenen
                Räumen. Unter freiem Himmel hingegen gilt die 3G-Regel. Zudem sind mehr Zuschauer zulässig. Eine Woche
                später dann folgt der nächste Schritt: Endlich ist der Sport im Freien wieder ohne jegliche Einschränkungen
                möglich. Beim Hallensport ersetzt die 3G-Regel die restriktivere 2G-Regel.
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