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BRANDENBURGS SPORTJAHR 2022 20 21 BRANDENBURGS SPORTJAHR 2022
MIT RÜCKENWIND RAUS Der Alltag ist zurück
Und am 3. April ist es dann endlich soweit: Erstmals seit Beginn der Pandemie können wieder alle Sportlerinnen
und Sportler des Landes uneingeschränkt ihrem Hobby nachgehen. Auch eine Maskenpflicht ist weder bei
AUS DEM CORONA-GRIFF Rückhalt durch das Land
Sportgroßveranstaltungen noch bei Vereinssitzungen, Indoorsport oder ähnlichen Anlässen vorgeschrieben.
Vereine freuen sich über CoronaSonderförderung Dennoch haben die zwei Corona-Jahre tiefe Spuren im Sportland hinterlassen. Um diese zumindest in
finanzieller Hinsicht abzuschwächen, beschließt das Land Brandenburg im November die Zahlung einer
zusätzlichen Soforthilfe von mehr als 2,76 Mio. Euro. Die zusätzlichen Mittel, die das Land auf Antrag des
Landessportbundes und nach vertrauensvollen Gesprächen mit dem LSB bewilligt, werden Anfang Dezember
antragslos und damit vollkommen unbürokratisch durch den Landessportbund ausgezahlt. Damit können sich
noch vor Weihnachten alle Mitgliedsvereine des LSB über Zahlungseingänge in Höhe von acht Euro pro Mitglied
auf ihrem Konto freuen.
Besonderes Zeichen der Wertschätzung
Entsprechend zufrieden ist LSB-Präsident Wolfgang Neubert. „Unsere Aktiven und Ehrenamtlichen in den mehr
als 3.000 Sportvereinen haben in den vergangenen Jahren alles gegeben, um dem Sport in der sehr schwierigen
Pandemie-Zeit in Brandenburg weiter ein attraktives Zuhause zu bieten. Das hat viel Kraft, zahlreiche
Zugeständnisse und auch fast alle finanziellen Reserven gekostet. Diese Sonderzahlung ist daher nicht nur mit
einem Blick auf die Vereinskassen ein unglaublich wichtiges Signal. Es ist auch ein ungemein starkes Zeichen
dafür, welchen Stellenwert unser Land und die Politik uns, dem Sport, zumisst. Ich danke allen an dieser
Entscheidung beteiligten Personen im Namen des gesamten Sportlandes.“
Letzte Einschränkungen im Frühjahr
Das Comeback des ganz normalen sportlichen Alltags, so wie ihn alle Aktiven und Vereine kennen und die
meisten von ihnen schmerzlich vermissen, rückt Ende Februar näher. Mit der damals verabschiedeten dritten
SARS-CoV-Eindämmungsverordnung gilt für Sportveranstaltungen die 2G-Regel nur noch in geschlossenen
Räumen. Unter freiem Himmel hingegen gilt die 3G-Regel. Zudem sind mehr Zuschauer zulässig. Eine Woche
später dann folgt der nächste Schritt: Endlich ist der Sport im Freien wieder ohne jegliche Einschränkungen
möglich. Beim Hallensport ersetzt die 3G-Regel die restriktivere 2G-Regel.