Page 40 - Leitfaden 2020
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§ 18 Zeitweilige Arbeitskreise/Fachtagungen
        Der Vorstand kann für zeitlich begrenzte Aufgaben Arbeitskreise berufen, deren Tätigkeit spä-
        testens mit der Wahlperiode des Vorstandes endet. Für deren Beschlüsse gelten die gleichen
        Regelungen wie für Kommissionen.
        Für die Erfüllung seiner Aufgaben kann der Vorstand der BSJ darüber hinaus die Arbeitsergeb-
        nisse von Fachtagungen mit Mitgliedsorganisationen, die Zuarbeit von Sachverständigen oder
        Gremien in Anspruch nehmen.
        Der Vorstand kann jederzeit Veranstaltungen einberufen und durchführen sowie Sachverstän-
        dige beauftragen.

                                    GESCHÄFTSSTELLE

                                     § 19 Stellung
        Zur Unterstützung des Vorstandes der BSJ ist eine Geschäftsstelle innerhalb der Geschäftsstelle des
        LSB Brandenburg e.V. tätig, die von einer Jugendsekretärin/einem Jugendsekretär geleitet wird.

        Die Jugendsekretärin/der Jugendsekretär, Referentinnen/Referenten und  weitere hauptamt-
        liche Mitarbeiter werden vom LSB auf Vorschlag des Vorstandes der BSJ eingestellt.

                                    § 20 Arbeitsweise
        Die Geschäftsstelle der BSJ arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Vorstandes der BSJ und
        der Geschäftsordnung des LSB.
        Die Jugendsekretärin/der Jugendsekretär ist innerhalb der Geschäftsstelle des LSB für die Be-
        lange der BSJ verantwortlich.
        Ihre/seine Vertretung wird durch den Vorstand festgelegt.

                                      VERTRETUNG

                                    § 21 Vertretung
        Die BSJ wird durch ihre Vorsitzende/ihren Vorsitzenden, im Falle ihrer/seiner Verhinderung
        durch die Stellvertreterin/den Stellvertreter, bei deren/dessen Verhinderung durch ein anderes
        Vorstandsmitglied vertreten.

        „Die/der Vorsitzende der BSJ ist gemäß § 11, Abs. 1 der Satzung des LSB, Mitglied des Präsidi-
        ums des LSB sowie gemäß § 11, Abs. 13, der Satzung des LSB, Mitglied des geschäftsführenden
        Präsidiums des LSB.“

        Beschlossen von der Gründungsversammlung der BSJ am 08. September 1990.
        Geändert vom 1. Jugendtag am 16. März 1991, vom 2. Jugendtag am 20. März 1993, vom
        3. Jugendtag am 07. Oktober 1995, vom 5. Jugendtag am 30. Oktober 1999 und vom 7. Ju-
        gendtag am 25. Oktober 2003, vom Jugendhauptausschuss am 10. Oktober 2008
        vom 11. Jugendtag am 23. September 2011.



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