Page 19 - Sportjournal 12-2022
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Gut zu wissen




 Mitgliedsbeitrag: Vorsicht



 bei rückwirkenden




 Änderungen







 Aktuell ist der Druck auf Vereine, ihre Mitglieds-  des Vereins zu rechnen sein soll. Das will er an-
 beiträge zu erhöhen, sicherlich so stark wie sel-  nehmen, wenn der Verein turnusmäßig nur ein-
 ten zuvor. Doch in der Praxis gibt es um Bei-  mal jährlich seine Mitgliederversammlung ab-
 tragserhöhungen immer wieder Streit. Dazu gil-  hält und der erhöhte Mitgliedsbeitrag rückwir-
 t: Die „normale“ Beitragserhöhung wird von  kend vom Beginn des laufenden Geschäfts-
 dem nach der Satzung dafür zuständigen Ver-  oder Kalenderjahres an gezahlt werden soll
 einsorgan beschlossen. In der Regel gilt sie für  (a.A. LG Hamburg -RR 1999 S. 1708). Dem wird
 die Zukunft. Streit entsteht im Verein in der Re-  man nicht zustimmen können. Denn aus dem
 gel um rückwirkende Beitragserhöhungen.  vorgeschriebenen Turnus der Mitgliederver-
 sammlung lässt sich für das Mitglied nicht ab-
 Deshalb ist zu empfehlen, davon grundsätzlich  leiten, dass es deshalb mit für die Vergangen-
 Abstand zu nehmen. Ohne weiteres zulässig  heit erhöhten Beiträgen rechnen muss. Eine
 sind diese nämlich ohnehin nur, wenn die Sat-  andere Frage ist, ob die Mitglieder nach einer
 zung die rückwirkende Beitragserhöhung aus-  rückwirkenden Beitragserhöhung kündigen
 drücklich zulässt. Ist das nicht der Fall, lässt  können. Hat ein Mitglied bereits vor einer Bei-
 sich die Zulässigkeit nur durch Auslegung der  tragserhöhung seinen Austritt erklärt, muss es
 Satzung ermitteln (Stöber, Handbuch zum Ver-  den erhöhten Beitrag noch zahlen, wenn dieser
 einsrecht, Rn. 215). Nach Stöber (a.a.O) soll das  bis zur Beendigung seiner Mitgliedschaft noch
 dann der Fall sein, wenn mit der rückwirken-  (in der erhöhten Form) fällig wird.
 den Beitragserhöhung nach den Verhältnissen













                                           Philipp Schneckmann Prokurist defendo Assekuranzmakler






                        Foto: Verein


        Mit der Mitgliedschaft bezahlt:

        Unfall- und Haftpflicht-Basisschutz für
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