Page 18 - Sportjournal 12-2022
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Gut zu wissen




          Mitgliedsbeitrag: Vorsicht



          bei rückwirkenden




          Änderungen







          Aktuell ist der Druck auf Vereine, ihre Mitglieds-  des Vereins zu rechnen sein soll. Das will er an-
          beiträge zu erhöhen, sicherlich so stark wie sel-  nehmen, wenn der Verein turnusmäßig nur ein-
          ten zuvor. Doch in der Praxis gibt es um Bei-   mal jährlich seine Mitgliederversammlung ab-
          tragserhöhungen immer wieder Streit. Dazu gil-  hält und der erhöhte Mitgliedsbeitrag rückwir-
          t: Die „normale“ Beitragserhöhung wird von      kend vom Beginn des laufenden Geschäfts-
          dem nach der Satzung dafür zuständigen Ver-     oder Kalenderjahres an gezahlt werden soll
          einsorgan beschlossen. In der Regel gilt sie für  (a.A. LG Hamburg -RR 1999 S. 1708). Dem wird
          die Zukunft. Streit entsteht im Verein in der Re-  man nicht zustimmen können. Denn aus dem
          gel um rückwirkende Beitragserhöhungen.         vorgeschriebenen Turnus der Mitgliederver-
                                                          sammlung lässt sich für das Mitglied nicht ab-
          Deshalb ist zu empfehlen, davon grundsätzlich   leiten, dass es deshalb mit für die Vergangen-
          Abstand zu nehmen. Ohne weiteres zulässig       heit erhöhten Beiträgen rechnen muss. Eine
          sind diese nämlich ohnehin nur, wenn die Sat-   andere Frage ist, ob die Mitglieder nach einer
          zung die rückwirkende Beitragserhöhung aus-     rückwirkenden Beitragserhöhung kündigen
          drücklich zulässt. Ist das nicht der Fall, lässt  können. Hat ein Mitglied bereits vor einer Bei-
          sich die Zulässigkeit nur durch Auslegung der   tragserhöhung seinen Austritt erklärt, muss es
          Satzung ermitteln (Stöber, Handbuch zum Ver-    den erhöhten Beitrag noch zahlen, wenn dieser
          einsrecht, Rn. 215). Nach Stöber (a.a.O) soll das  bis zur Beendigung seiner Mitgliedschaft noch
          dann der Fall sein, wenn mit der rückwirken-    (in der erhöhten Form) fällig wird.
          den Beitragserhöhung nach den Verhältnissen













                                                                                                                                                                  Philipp Schneckmann Prokurist defendo Assekuranzmakler






                                                                                                                                               Foto: Verein


                                                                                                                               Mit der Mitgliedschaft bezahlt:

                                                                                                                               Unfall- und Haftpflicht-Basisschutz für
         18  / LSB Sportjournal 12 2022                                                                                        Vereinssportler in Berlin und Brandenburg.                                   12 2022 LSB Sportjournal / 19
                                                                                                                               diesportversicherung.de                                                           präsentiert von
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