Page 29 - Sportjournal 10-2022
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Gut zu wissen




 Abmahnwelle: Überprüfen



 und (noch) nicht zahlen







 Eine Abmahnwelle rollt derzeit durch Deutsch-  lokale Einbettung der „Google-Fonts“. Der Web-
 land, die auch Vereine und Verbände im Sport-  seitenbetreiber kann nämlich eine Schriftart
 land nicht verschont. Ausgelöst wurde sie  herunterladen und anschließend im eigenen
 durch ein Urteil des Landgerichts München I  lokalen Web hochladen. Jedes Mal, wenn die
 (Aktenzeichen 3 O 17493/20) zur Problematik  Webseite aufgerufen wird, wird die Schriftart
 um die rechtswidrige Verwendung von „Goo-  dann nicht von Google, sondern vom eigenen
 gle-Fonts“. Doch diese unangenehme Welle  Speicherort geladen. Eine Abfrage der IP-Adres-
 muss nicht gleich zur kalten Dusche werden.  se des Nutzers ist damit nicht mehr notwendig.
 Daher sollten alle Vereine und Verbände, die
 Ursächlich für die Welle sind Schreiben, die Sei-  Webseiten betreiben, zeitnah überprüfen, ob
 tenbetreiber aktuell erhalten und die mit dem  ihre Webseite die „Google-Fonts“ lokal oder un-
 immer gleichen Wortlaut die Nutzung von  ter Weitergabe der IP-Adresse einbindet. Für
 „Google-Webfonts“ monieren und unter Andro-  den Fall, dass eine lokale Einbindung nicht er-
 hung insbesondere gerichtlicher Schritte eine  folgen kann, kann, ähnlich der Cookie-Bestäti-
 Schadensersatzzahlung im zumeist unteren  gung, eine Einwilligung bei Besuch der Websei-
 dreistelligen Bereich fordern. „Google-Fonts“ ist  te eingeholt werden.
 ein interaktives Verzeichnis von über 1.000
 Schriftarten, das von Google zur Verfügung ge-  Wen bereits eine Abmahnung erreicht hat, soll-
 stellt wird und von Webseitenbetreibern auf  te zunächst überprüfen, ob die „Google-Fonts“
 ihren Internetseiten kostenfrei eingebunden  auf der Webseite verwendet und tatsächlich
 werden kann. Das Problem: In vielen Fällen ist  eine Verbindung zu Google hergestellt wird. Ist
 „Google-Fonts“ dynamisch in die Seite einge-  dies nicht der Fall, kann das Schreiben im Pa-
 bunden. Das heißt, dass die Schriftart nicht ge-  pierkorb landen. Liegt keine lokale Einbindung
 laden und von einem eigenen Speicherort lokal  vor, sollte das schnellstmöglich umgestellt wer-
 eingebunden ist. Vielmehr wird bei jedem Be-  den. Eine Zahlung auf die Aufforderung sollte
 such der Webseite eine Verbindung zum Goo-  aber trotzdem zunächst unterbleiben, da hier-
 gle-Server aufgebaut. Hierbei wird auch die IP-  zu keine generelle Pflicht besteht und es auf
 Adresse des Webseitenbesuchers an Google  Grund der derzeit in einer Vielzahl versandten
 übertragen, was im Widerspruch mit der Daten-  Schreiben nicht danach aussieht, dass die An-
 schutz-Grundverordnung (DSGVO) steht, da in  sprüche gerichtlich durchgesetzt werden.
                                           Philipp Schneckmann Prokurist defendo Assekuranzmakler
 der Übertragung der IP-Adresse des Besuchers
 eine Verarbeitung personenbezogener Daten  Und aufgepasst: Prinzipiell betrifft die benann-
 vorliegt und eine datenschutzrechtliche Recht-  te Problematik auch alle anderen US-Dienste,
 fertigung dafür nicht gegeben ist.  die Schriften dynamisch einbinden (z.B. Adobe
 Fonts, MyFonts etc.).
 Umgangen werden kann dieses datenschutz-  Foto: Verein
 rechtlich problematische Prozedere durch eine  Mehr dazu gibt es hier.
        Mit der Mitgliedschaft bezahlt:

        Unfall- und Haftpflicht-Basisschutz für
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        diesportversicherung.de                                                           präsentiert von
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