Page 28 - Sportjournal 10-2022
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Gut zu wissen




          Abmahnwelle: Überprüfen



          und (noch) nicht zahlen







          Eine Abmahnwelle rollt derzeit durch Deutsch-  lokale Einbettung der „Google-Fonts“. Der Web-
          land, die auch Vereine und Verbände im Sport-  seitenbetreiber kann nämlich eine Schriftart
          land nicht verschont. Ausgelöst wurde sie      herunterladen und anschließend im eigenen
          durch ein Urteil des Landgerichts München I    lokalen Web hochladen. Jedes Mal, wenn die
          (Aktenzeichen 3 O 17493/20) zur Problematik    Webseite aufgerufen wird, wird die Schriftart
          um die rechtswidrige Verwendung von „Goo-      dann nicht von Google, sondern vom eigenen
          gle-Fonts“. Doch diese unangenehme Welle       Speicherort geladen. Eine Abfrage der IP-Adres-
          muss nicht gleich zur kalten Dusche werden.    se des Nutzers ist damit nicht mehr notwendig.
                                                         Daher sollten alle Vereine und Verbände, die
          Ursächlich für die Welle sind Schreiben, die Sei-  Webseiten betreiben, zeitnah überprüfen, ob
          tenbetreiber aktuell erhalten und die mit dem  ihre Webseite die „Google-Fonts“ lokal oder un-
          immer gleichen Wortlaut die Nutzung von        ter Weitergabe der IP-Adresse einbindet. Für
          „Google-Webfonts“ monieren und unter Andro-    den Fall, dass eine lokale Einbindung nicht er-
          hung insbesondere gerichtlicher Schritte eine  folgen kann, kann, ähnlich der Cookie-Bestäti-
          Schadensersatzzahlung im zumeist unteren       gung, eine Einwilligung bei Besuch der Websei-
          dreistelligen Bereich fordern. „Google-Fonts“ ist  te eingeholt werden.
          ein interaktives Verzeichnis von über 1.000
          Schriftarten, das von Google zur Verfügung ge-  Wen bereits eine Abmahnung erreicht hat, soll-
          stellt wird und von Webseitenbetreibern auf    te zunächst überprüfen, ob die „Google-Fonts“
          ihren Internetseiten kostenfrei eingebunden    auf der Webseite verwendet und tatsächlich
          werden kann. Das Problem: In vielen Fällen ist  eine Verbindung zu Google hergestellt wird. Ist
          „Google-Fonts“ dynamisch in die Seite einge-   dies nicht der Fall, kann das Schreiben im Pa-
          bunden. Das heißt, dass die Schriftart nicht ge-  pierkorb landen. Liegt keine lokale Einbindung
          laden und von einem eigenen Speicherort lokal  vor, sollte das schnellstmöglich umgestellt wer-
          eingebunden ist. Vielmehr wird bei jedem Be-   den. Eine Zahlung auf die Aufforderung sollte
          such der Webseite eine Verbindung zum Goo-     aber trotzdem zunächst unterbleiben, da hier-
          gle-Server aufgebaut. Hierbei wird auch die IP-  zu keine generelle Pflicht besteht und es auf
          Adresse des Webseitenbesuchers an Google       Grund der derzeit in einer Vielzahl versandten
          übertragen, was im Widerspruch mit der Daten-  Schreiben nicht danach aussieht, dass die An-
          schutz-Grundverordnung (DSGVO) steht, da in    sprüche gerichtlich durchgesetzt werden.
                                                                                                                                                                  Philipp Schneckmann Prokurist defendo Assekuranzmakler
          der Übertragung der IP-Adresse des Besuchers
          eine Verarbeitung personenbezogener Daten      Und aufgepasst: Prinzipiell betrifft die benann-
          vorliegt und eine datenschutzrechtliche Recht-  te Problematik auch alle anderen US-Dienste,
          fertigung dafür nicht gegeben ist.             die Schriften dynamisch einbinden (z.B. Adobe
                                                         Fonts, MyFonts etc.).
          Umgangen werden kann dieses datenschutz-                                                                                             Foto: Verein
          rechtlich problematische Prozedere durch eine    Mehr dazu gibt es hier.
                                                                                                                               Mit der Mitgliedschaft bezahlt:

                                                                                                                               Unfall- und Haftpflicht-Basisschutz für
         28  / LSB Sportjournal 10 2022                                                                                        Vereinssportler in Berlin und Brandenburg.                                   10 2022 LSB Sportjournal / 29
                                                                                                                               diesportversicherung.de                                                           präsentiert von
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