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Gut zu wissen
S pätestens die steigenden Ener- ben, Ersatzneubauten sind hingegen nur in
giekosten im Zuge des Ukraine-
Ausnahmefällen förderfähig. Das Förderverfah-
krieges sowie die damit einher-
ren ist grundsätzlich in zwei Phasen unterglie-
gehenden Unwägbarkeiten auch
für Vereine haben ein Thema dert:
wieder aktueller denn je gemacht, auf das der • Phase 1: Interessenbekundung über das
Sport seit Jahrzehnten hinweist: die notwendi- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raum-
ge Sanierung von Sportstätten. Der Bund hat forschung (BBSR) im Zeitraum vom 15. Au-
nun mit dem Start des 476 Millionen Euro gust 2022 bis 30. September 2022. Dabei
schweren Förderprogramms „Sanierung kom- ist eine erste Projektskizze online einzurei-
munaler Einrichtungen in den Bereichen chen und eine formlose Anzeige über die
Sport, Jugend und Kultur“ darauf reagiert. Seit Interessenbekundung beim zuständigen
Ende Juli läuft der Projektaufruf für das Bun- Landesressort bis zum 23. September 2022
desprogramm, für das sich Kommunen mit vorzunehmen.
ihren Projekten noch bis Ende September
2022 bewerben können. Der Schwerpunkt des • Phase 2: Die Auswahl der Projekte, die für
Programms liegt auf der klimagerechten Sa- eine Förderung vorgesehen sind, erfolgt
nierung der förderfähigen Maßnahmen, wobei voraussichtlich im November 2022. Diese
Sportstätten und insbesondere Schwimmbä- Projekte müssen in der zweiten Phase ei-
der im Fokus stehen. nen Zuwendungsantrag stellen und bis
Ende 2027 umgesetzt werden.
Antragsberechtigt und dementsprechend För-
derempfänger sind allerdings grundsätzlich Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzie-
Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren rung als nicht rückzahlbare Zuschüsse ge-
Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. währt. Die Projekte müssen von den Kommu-
Sportvereine sind also nicht direkt antragsbe- nen bzw. Ländern oder Landkreisen mitfinan-
rechtigt, können aber zusammen mit ihrer ziert werden. Der Bund beteiligt sich bis maxi-
Kommune einen gemeinsamen Förderantrag mal 45 Prozent - bei Kommunen in Haushalts-
stellen. Bei einem positiven Bescheid würde notlage bis zu 75 % - der zuwendungsfähigen
die Kommune die Förderung entsprechend an Gesamtausgaben. Der aufzubringende kom-
den Verein weiterleiten. Daher empfiehlt der munale Anteil liegt entsprechend bei mindes-
Deutsche Olympische Sportbund den Sport- tens 55 % bzw. 25 % bei Kommunen in Haus-
Neue Förderung: Bund vereinen, sich baldmöglichst mit ihren Kom- haltsnotlage.
munen in Verbindung zu setzen, um von die-
sem Projektaufruf profitieren zu können. Weitere Informationen zum neuen Förder-
unterstützt ab sofort Essenziell für eine mögliche Förderung ist das programm finden Sie hier.
wesentliche Absenken der Treibhausgasemis- Der LSB und das Land Brandenburg bieten
sionen. Ebenso müssen die Sanierungsmaß- Sportvereinen darüber hinaus mit dem „Gol-
Sportstätten-Sanierung nahmen ein Vorbild hinsichtlich ihrer Nachhal- denen Plan Brandenburg“ sowie mit der „För-
derrichtlinie 5.1“ seit Jahren Fördermöglich-
tigkeit und der Barrierefreiheit sein. Bestands-
gebäude sollten grundsätzlich erhalten blei- keiten für die Sanierung von Sportstätten.
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