Page 29 - Sportjournal 08-2022
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Gut zu wissen







                    S           pätestens die steigenden Ener-     ben, Ersatzneubauten sind hingegen nur in

                                giekosten im Zuge des Ukraine-
                                                                   Ausnahmefällen förderfähig. Das Förderverfah-
                                krieges sowie die damit einher-
                                                                   ren ist grundsätzlich in zwei Phasen unterglie-
                                gehenden Unwägbarkeiten auch
                                für Vereine haben ein Thema        dert:
                   wieder aktueller denn je gemacht, auf das der   •  Phase 1: Interessenbekundung über das
                   Sport seit Jahrzehnten hinweist: die notwendi-     Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raum-
                   ge Sanierung von Sportstätten. Der Bund hat        forschung (BBSR) im Zeitraum vom 15. Au-
                   nun mit dem Start des 476 Millionen Euro           gust 2022 bis 30. September 2022. Dabei
                   schweren Förderprogramms „Sanierung kom-           ist eine erste Projektskizze online einzurei-
                   munaler Einrichtungen in den Bereichen             chen und eine formlose Anzeige über die
                   Sport, Jugend und Kultur“ darauf reagiert. Seit    Interessenbekundung beim zuständigen
                   Ende Juli läuft der Projektaufruf für das Bun-     Landesressort bis zum 23. September 2022
                   desprogramm, für das sich Kommunen mit             vorzunehmen.
                   ihren Projekten noch bis Ende September
                   2022 bewerben können. Der Schwerpunkt des       •  Phase 2: Die Auswahl der Projekte, die für
                   Programms liegt auf der klimagerechten Sa-         eine Förderung vorgesehen sind, erfolgt
                   nierung der förderfähigen Maßnahmen, wobei         voraussichtlich im November 2022. Diese
                   Sportstätten und insbesondere Schwimmbä-           Projekte müssen in der zweiten Phase ei-
                   der im Fokus stehen.                               nen Zuwendungsantrag stellen und bis
                                                                      Ende 2027 umgesetzt werden.
                   Antragsberechtigt und dementsprechend För-
                   derempfänger sind allerdings grundsätzlich      Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzie-
                   Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren       rung als nicht rückzahlbare Zuschüsse ge-
                   Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet.  währt. Die Projekte müssen von den Kommu-
                   Sportvereine sind also nicht direkt antragsbe-  nen bzw. Ländern oder Landkreisen mitfinan-
                   rechtigt, können aber zusammen mit ihrer        ziert werden. Der Bund beteiligt sich bis maxi-
                   Kommune einen gemeinsamen Förderantrag          mal 45 Prozent - bei Kommunen in Haushalts-
                   stellen. Bei einem positiven Bescheid würde     notlage bis zu 75 % - der zuwendungsfähigen
                   die Kommune die Förderung entsprechend an       Gesamtausgaben. Der aufzubringende kom-
                   den Verein weiterleiten. Daher empfiehlt der    munale Anteil liegt entsprechend bei mindes-
                   Deutsche Olympische Sportbund den Sport-        tens 55 % bzw. 25 % bei Kommunen in Haus-
 Neue Förderung: Bund  vereinen, sich baldmöglichst mit ihren Kom-  haltsnotlage.
                   munen in Verbindung zu setzen, um von die-
                   sem Projektaufruf profitieren zu können.          Weitere Informationen zum neuen Förder-
 unterstützt ab sofort  Essenziell für eine mögliche Förderung ist das  programm finden Sie hier.


                   wesentliche Absenken der Treibhausgasemis-      Der LSB und das Land Brandenburg bieten
                   sionen. Ebenso müssen die Sanierungsmaß-        Sportvereinen darüber hinaus mit dem „Gol-
 Sportstätten-Sanierung  nahmen ein Vorbild hinsichtlich ihrer Nachhal-  denen Plan Brandenburg“ sowie mit der „För-

                                                                   derrichtlinie 5.1“ seit Jahren Fördermöglich-
                   tigkeit und der Barrierefreiheit sein. Bestands-
                   gebäude sollten grundsätzlich erhalten blei-    keiten für die Sanierung von Sportstätten.


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