Page 28 - Sportjournal 08-2022
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Gut zu wissen







                                                                                                                                           S           pätestens die steigenden Ener-     ben, Ersatzneubauten sind hingegen nur in

                                                                                                                                                       giekosten im Zuge des Ukraine-
                                                                                                                                                                                          Ausnahmefällen förderfähig. Das Förderverfah-
                                                                                                                                                       krieges sowie die damit einher-
                                                                                                                                                                                          ren ist grundsätzlich in zwei Phasen unterglie-
                                                                                                                                                       gehenden Unwägbarkeiten auch
                                                                                                                                                       für Vereine haben ein Thema        dert:
                                                                                                                                          wieder aktueller denn je gemacht, auf das der   •  Phase 1: Interessenbekundung über das
                                                                                                                                          Sport seit Jahrzehnten hinweist: die notwendi-     Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raum-
                                                                                                                                          ge Sanierung von Sportstätten. Der Bund hat        forschung (BBSR) im Zeitraum vom 15. Au-
                                                                                                                                          nun mit dem Start des 476 Millionen Euro           gust 2022 bis 30. September 2022. Dabei
                                                                                                                                          schweren Förderprogramms „Sanierung kom-           ist eine erste Projektskizze online einzurei-
                                                                                                                                          munaler Einrichtungen in den Bereichen             chen und eine formlose Anzeige über die
                                                                                                                                          Sport, Jugend und Kultur“ darauf reagiert. Seit    Interessenbekundung beim zuständigen
                                                                                                                                          Ende Juli läuft der Projektaufruf für das Bun-     Landesressort bis zum 23. September 2022
                                                                                                                                          desprogramm, für das sich Kommunen mit             vorzunehmen.
                                                                                                                                          ihren Projekten noch bis Ende September
                                                                                                                                          2022 bewerben können. Der Schwerpunkt des       •  Phase 2: Die Auswahl der Projekte, die für
                                                                                                                                          Programms liegt auf der klimagerechten Sa-         eine Förderung vorgesehen sind, erfolgt
                                                                                                                                          nierung der förderfähigen Maßnahmen, wobei         voraussichtlich im November 2022. Diese
                                                                                                                                          Sportstätten und insbesondere Schwimmbä-           Projekte müssen in der zweiten Phase ei-
                                                                                                                                          der im Fokus stehen.                               nen Zuwendungsantrag stellen und bis
                                                                                                                                                                                             Ende 2027 umgesetzt werden.
                                                                                                                                          Antragsberechtigt und dementsprechend För-
                                                                                                                                          derempfänger sind allerdings grundsätzlich      Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzie-
                                                                                                                                          Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren       rung als nicht rückzahlbare Zuschüsse ge-
                                                                                                                                          Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet.  währt. Die Projekte müssen von den Kommu-
                                                                                                                                          Sportvereine sind also nicht direkt antragsbe-  nen bzw. Ländern oder Landkreisen mitfinan-
                                                                                                                                          rechtigt, können aber zusammen mit ihrer        ziert werden. Der Bund beteiligt sich bis maxi-
                                                                                                                                          Kommune einen gemeinsamen Förderantrag          mal 45 Prozent - bei Kommunen in Haushalts-
                                                                                                                                          stellen. Bei einem positiven Bescheid würde     notlage bis zu 75 % - der zuwendungsfähigen
                                                                                                                                          die Kommune die Förderung entsprechend an       Gesamtausgaben. Der aufzubringende kom-
                                                                                                                                          den Verein weiterleiten. Daher empfiehlt der    munale Anteil liegt entsprechend bei mindes-
                                                                                                                                          Deutsche Olympische Sportbund den Sport-        tens 55 % bzw. 25 % bei Kommunen in Haus-
          Neue Förderung: Bund                                                                                                            vereinen, sich baldmöglichst mit ihren Kom-     haltsnotlage.
                                                                                                                                          munen in Verbindung zu setzen, um von die-
                                                                                                                                          sem Projektaufruf profitieren zu können.          Weitere Informationen zum neuen Förder-
          unterstützt ab sofort                                                                                                           Essenziell für eine mögliche Förderung ist das  programm finden Sie hier.


                                                                                                                                          wesentliche Absenken der Treibhausgasemis-      Der LSB und das Land Brandenburg bieten
                                                                                                                                          sionen. Ebenso müssen die Sanierungsmaß-        Sportvereinen darüber hinaus mit dem „Gol-
          Sportstätten-Sanierung                                                                                                          nahmen ein Vorbild hinsichtlich ihrer Nachhal-  denen Plan Brandenburg“ sowie mit der „För-

                                                                                                                                                                                          derrichtlinie 5.1“ seit Jahren Fördermöglich-
                                                                                                                                          tigkeit und der Barrierefreiheit sein. Bestands-
                                                                                                                                          gebäude sollten grundsätzlich erhalten blei-    keiten für die Sanierung von Sportstätten.


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