Page 33 - Sportjournal 05-2022
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Gut zu wissen




                                   Das Ehrenamt gehört                    konformen Vorstandsmitglieder sowie

                                   zu den wichtigsten Säu-                Kampf- und Schiedsrichter pauschal
                                                                          unfallversichert sind. Letztere müssen
                                   len des Sportlandes.                   im Besitz einer gültigen sportartbezo-
                                   Deswegen lässt der                     genen Schieds- oder Kampfrichter-Li-
                                                                          zenz sein und darüber hinaus im je-
                                   Landessportbund nichts                 weiligen Verband für diese Tätigkeit im

                                   unversucht, dieses Eh-                 entsprechenden Zeitraum registriert
                                                                          und zugelassen sein. Mit der Ehren-
                                   renamt zu stärken.                     amtspauschale genießen auch alle

                                                                          anderen Inhaber eines Wahlamtes
                                                                          oder offiziell vom Vorstand oder der
                                                                          Mitgliederversammlung berufene Per-
                                    A           tung für seine Mitglieder  Die Berufung muss sich auf einen in
                                                                          sonen diesen Versicherungsschutz.
                                                ls zusätzliche Dienstleis-
                                                                          der Satzung festgelegten gemeinnützi-
                                                hat der LSB deshalb eine
                                                                          gen Zweck beziehen und über die ge-
                                                Zusatzvereinbarung mit
                                                der Verwaltungsberufs-    meinhin im Verein übliche Tätigkeit
                                                                          hinausgehen.
                                   genossenschaft (VBG) abgeschlossen,
                                   mit der alle gewählten und satzungs-
                                                                          Bei „Arbeitsunfällen“ wird der Schutz
                                                                          der eigenen Krankenkasse durch die
                                                                          VBG übernommen und durch Mehr-
                                                                          leistungen angereichert. Diese gehen
                                                                          über die Kosten für Zuzahlungen,
                                                                          Hilfs- und Heilmittel sowie Rehakos-
                                                                          ten hinaus und enden, falls notwen-
                                                                          dig, in der Zahlung von Verletztenren-
                                                                          ten und Hinterbliebenenrenten.


                                                                          Grundsätzlich abgesichert bei einem
                                                                          Sportunfall sind zudem Übungsleiter,
                                 Gut versichert - Auch Ehrenamtliche      Trainer oder sonstige im Auftrag des
                                 wie Übungsleiter sind gegen Folgen von   Vereins tätige Helfer (z.B. einen Platz-
                                                                          wart, Zeugwart oder Bauleiter) –
                                 Sportunfällen abgesichert.
 Nummer sicher: LSB sorgt für                                             ebenfalls dank der VBG. Das gilt für
 Foto: Shutterstock|rawpixel  Versicherung der Ehrenamtler                ten, das heißt, es muss ein gültiger
                                                                          alle arbeitnehmerähnlichen Tätigkei-

                                                                          Übungsleiter-Vertrag (max. bis zur
                                                                          Übungsleiterpauschale) vorliegen.


                                                                          Über das konkrete Leistungspaket in-
                                                                          formiert die VBG auf ihrer Homepage.




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