Page 33 - Sportjournal 05-2022
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Gut zu wissen
Das Ehrenamt gehört konformen Vorstandsmitglieder sowie
zu den wichtigsten Säu- Kampf- und Schiedsrichter pauschal
unfallversichert sind. Letztere müssen
len des Sportlandes. im Besitz einer gültigen sportartbezo-
Deswegen lässt der genen Schieds- oder Kampfrichter-Li-
zenz sein und darüber hinaus im je-
Landessportbund nichts weiligen Verband für diese Tätigkeit im
unversucht, dieses Eh- entsprechenden Zeitraum registriert
und zugelassen sein. Mit der Ehren-
renamt zu stärken. amtspauschale genießen auch alle
anderen Inhaber eines Wahlamtes
oder offiziell vom Vorstand oder der
Mitgliederversammlung berufene Per-
A tung für seine Mitglieder Die Berufung muss sich auf einen in
sonen diesen Versicherungsschutz.
ls zusätzliche Dienstleis-
der Satzung festgelegten gemeinnützi-
hat der LSB deshalb eine
gen Zweck beziehen und über die ge-
Zusatzvereinbarung mit
der Verwaltungsberufs- meinhin im Verein übliche Tätigkeit
hinausgehen.
genossenschaft (VBG) abgeschlossen,
mit der alle gewählten und satzungs-
Bei „Arbeitsunfällen“ wird der Schutz
der eigenen Krankenkasse durch die
VBG übernommen und durch Mehr-
leistungen angereichert. Diese gehen
über die Kosten für Zuzahlungen,
Hilfs- und Heilmittel sowie Rehakos-
ten hinaus und enden, falls notwen-
dig, in der Zahlung von Verletztenren-
ten und Hinterbliebenenrenten.
Grundsätzlich abgesichert bei einem
Sportunfall sind zudem Übungsleiter,
Gut versichert - Auch Ehrenamtliche Trainer oder sonstige im Auftrag des
wie Übungsleiter sind gegen Folgen von Vereins tätige Helfer (z.B. einen Platz-
wart, Zeugwart oder Bauleiter) –
Sportunfällen abgesichert.
Nummer sicher: LSB sorgt für ebenfalls dank der VBG. Das gilt für
Foto: Shutterstock|rawpixel Versicherung der Ehrenamtler ten, das heißt, es muss ein gültiger
alle arbeitnehmerähnlichen Tätigkei-
Übungsleiter-Vertrag (max. bis zur
Übungsleiterpauschale) vorliegen.
Über das konkrete Leistungspaket in-
formiert die VBG auf ihrer Homepage.
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