Page 32 - Sportjournal 05-2022
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Gut zu wissen




                                                                                                                                                          Das Ehrenamt gehört                     konformen Vorstandsmitglieder sowie

                                                                                                                                                          zu den wichtigsten Säu-                 Kampf- und Schiedsrichter pauschal
                                                                                                                                                                                                  unfallversichert sind. Letztere müssen
                                                                                                                                                          len des Sportlandes.                    im Besitz einer gültigen sportartbezo-
                                                                                                                                                          Deswegen lässt der                      genen Schieds- oder Kampfrichter-Li-
                                                                                                                                                                                                  zenz sein und darüber hinaus im je-
                                                                                                                                                          Landessportbund nichts                  weiligen Verband für diese Tätigkeit im

                                                                                                                                                          unversucht, dieses Eh-                  entsprechenden Zeitraum registriert
                                                                                                                                                                                                  und zugelassen sein. Mit der Ehren-
                                                                                                                                                          renamt zu stärken.                      amtspauschale genießen auch alle

                                                                                                                                                                                                  anderen Inhaber eines Wahlamtes
                                                                                                                                                                                                  oder offiziell vom Vorstand oder der
                                                                                                                                                                                                  Mitgliederversammlung berufene Per-
                                                                                                                                                           A           tung für seine Mitglieder  Die Berufung muss sich auf einen in
                                                                                                                                                                                                  sonen diesen Versicherungsschutz.
                                                                                                                                                                       ls zusätzliche Dienstleis-
                                                                                                                                                                                                  der Satzung festgelegten gemeinnützi-
                                                                                                                                                                       hat der LSB deshalb eine
                                                                                                                                                                                                  gen Zweck beziehen und über die ge-
                                                                                                                                                                       Zusatzvereinbarung mit
                                                                                                                                                                       der Verwaltungsberufs-     meinhin im Verein übliche Tätigkeit
                                                                                                                                                                                                  hinausgehen.
                                                                                                                                                          genossenschaft (VBG) abgeschlossen,
                                                                                                                                                          mit der alle gewählten und satzungs-
                                                                                                                                                                                                  Bei „Arbeitsunfällen“ wird der Schutz
                                                                                                                                                                                                  der eigenen Krankenkasse durch die
                                                                                                                                                                                                  VBG übernommen und durch Mehr-
                                                                                                                                                                                                  leistungen angereichert. Diese gehen
                                                                                                                                                                                                  über die Kosten für Zuzahlungen,
                                                                                                                                                                                                  Hilfs- und Heilmittel sowie Rehakos-
                                                                                                                                                                                                  ten hinaus und enden, falls notwen-
                                                                                                                                                                                                  dig, in der Zahlung von Verletztenren-
                                                                                                                                                                                                  ten und Hinterbliebenenrenten.


                                                                                                                                                                                                  Grundsätzlich abgesichert bei einem
                                                                                                                                                                                                  Sportunfall sind zudem Übungsleiter,
                                                                                                                                                        Gut versichert - Auch Ehrenamtliche       Trainer oder sonstige im Auftrag des
                                                                                                                                                        wie Übungsleiter sind gegen Folgen von    Vereins tätige Helfer (z.B. einen Platz-
                                                                                                                                                                                                  wart, Zeugwart oder Bauleiter) –
                                                                                                                                                        Sportunfällen abgesichert.
             Nummer sicher: LSB sorgt für                                                                                                                                                         ebenfalls dank der VBG. Das gilt für
        Foto: Shutterstock|rawpixel  Versicherung der Ehrenamtler                                                                                                                                 ten, das heißt, es muss ein gültiger
                                                                                                                                                                                                  alle arbeitnehmerähnlichen Tätigkei-

                                                                                                                                                                                                  Übungsleiter-Vertrag (max. bis zur
                                                                                                                                                                                                  Übungsleiterpauschale) vorliegen.


                                                                                                                                                                                                  Über das konkrete Leistungspaket in-
                                                                                                                                                                                                  formiert die VBG auf ihrer Homepage.




         32  / LSB Sportjournal 05 2022
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