Page 34 - Sportjournal 05-2021
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Gut zu wissen
Wichtige gen Begrenzungen nicht mehr mit. Das heißt, Welche Art Tests sollten Aktiven vor-
sie werden nicht miteingerechnet, wenn es um
weisen können?
die Gruppengröße geht. Das gilt im Übrigen Für den Bereich des Sports kommen im We-
Hinweise auch für reine Kindergruppen. sentlichen zwei Varianten eines Testnachwei-
ses in Betracht: Dazu gehört der schriftlich
Der Kontaktsport im Freien wird ab oder digital ausgestellte Nachweis eines Test-
für Vereine 21. Mai wieder erlaubt. Auf was ist zentrums, der nicht älter als 24 Stunden sein
dabei zu achten?
darf. Auch ein Nachweis auf Grundlage eines
Alle Personen müssen symptomfrei sein. Ent- sog. Selbsttests, der ebenfalls nicht älter als 24
sprechende Symptome sind laut MBJS unter Stunden sein darf, ist möglich. Die Selbsttests
anderem Atemnot, neu auftretender Husten, müssen gemäß § 2 Nummer 7 lit.a) COVID-19-
Fieber sowie Geruchs- oder Geschmacksver- Schutzmaßnamen-Ausnahmeverordnung „vor
Mit dem zunehmenden Erfolg im Kampf gegen die lust. Aussetzen müssen auch die Aktiven, bei Ort unter Aufsicht desjenigen stattfinden, der
Pandemie kommt nun auch wieder Bewegung in das denen ein sonstiger Anhaltspunkt für eine In- der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen
Sportland. Die bereits erfolgten bzw. von der Landesre- fektion mit dem Coronavirus vorliegt. Zudem ist“. Was dies genau im Einzelnen für Sportaus-
gierung angekündigten Lockerungen der Pandemie- muss ein negativer Test gemäß § 2 Nummer 7 übende, Trainer und Vereine bedeutet, wird
maßnahmen lassen vermehrt den Trainingsbetrieb auf der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnah- das MBJS noch separat erläutern und an-
Sportplätzen und bald auch in Sporthallen wieder zu – menverordnung vorliegen. schließend auch an dieser Stelle veröffentlicht.
unter bestimmten Bedingungen. Die wichtigsten: Die
Inzidenzzahlen in den jeweiligen Landkreisen bzw. Was muss beim Indoor-Sport, der ab Gelten auch bei der Testpflicht Aus-
kreisfreien Städten müssen stabil unter 100 sein und 1. Juni unter strengen Bedingungen nahmen?
die obligatorischen Hygienemaßnahmen greifen. Zu wieder möglich sein wird, beachtet Ja. Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte und
diesen Grundpfeilern der Öffnungen für die gesamte werden? genesene Personen, die im Besitz eines auf sie
Gesellschaft gesellen sich noch einige sportspezifische Zunächst erst einmal: Was für den Kontakt- ausgestellten Impf- bzw. Genesenennachwei-
Bedingungen. Welche das sind, hat das Ministerium für sport im Freien gilt, ist auch für den kontaktlo- ses sind und diesen Nachweis erbringen (gem.
Bildung, Jugend und Sport (MBJS) in einer Übersicht sen Indoor-Sport nötig – nämlich Symptom- § 2 Nr. 2 bis 5, § 3 Abs. 2 sowie § 7 Abs. 2 der
für die Aktiven des Sportlandes zusammengefasst. freiheit und ein negativer Test. Darüber hinaus Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung).
müssen unter anderem der Zutritt gesteuert, Sie sind negativ Getesteten gleichgestellt.
Übersicht des MBJS zu den Regeln im Sport Termine im Voraus vergeben und das Ab-
standsgebot stets eingehalten werden. Letzte- Aktuelle Eindämmungsverordnung (gilt bei
In der Übersicht sind darüber hinaus auch Regelungen res sorgt auch dafür, dass die Maximalzahl ei- einer Inzidenz unter 100)
für die Wartung von Sportstätten bzw. -geräten sowie ner Trainingsgruppe von der Raumgröße ab- Bundesnotbremse (gilt bei einer Inzidenz
die Pflege von Tieren im Rahmen des Sportbetriebs hängt. Zudem muss regelmäßig gelüftet wer- über 100)
enthalten. Die wichtigsten Antworten finden Sie gleich den. FAQ des MBJS
hier:
Die Größe der Trainingsgruppen ist derzeit
in allen Altersklassen begrenzt. Während
diese Begrenzung für kontaktlosen Sport im
Freien am 21. Mai fällt, bleibt sie für den
Kontaktsport erst einmal noch bestehen.
Zählen dabei auch Geimpfte und Genesene
mit dazu?
Nein. Geimpfte und Genesene zählen bei zahlenmäßi-
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