Page 5 - Sportjournal 01-2021
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Brandenburgisches
    SPORTJOURNAL                                                                                                01



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    Allein,  zu  zweit  oder  mit  Angehörigen  eines

    Haushaltes  –  Kinder  unter  14  zählen  auf  der
    Sportanlage mit
    ● Sport im öffentlichen Raum?

    Mit Angehörigen des eigenen Haushaltes plus 1
    weitere Person – Kinder unter 14 zählen nicht mit.

    ● Bewegung an der frischen Luft im öffent-
       lichen Raum?

    Mit Angehörigen des eigenen Haushaltes plus 1
    weitere Person – Kinder unter 14 zählen nicht mit.
    ● Sport  auf  Spielplätzen/Spielflächen  unter

       freiem Himmel, die zum öffentlichen Raum
       zählen?

    Mit Angehörigen des eigenen Haushaltes plus 1
    weitere Person – Kinder unter 14 zählen nicht mit.
    ● Sport  auf  Spielplätzen/Spielflächen  unter Raum  für  begleitete  Außenaktivitäten  von  Kin-

       freiem Himmel außerhalb des öffentlichen dern  unter  14  Jahren  geöffnet  ist  (§  4  Abs.  1
       Raumes (z. B. private Anlagen)?                        Ziffer 16), sind begleitete Sportangebote für Kin-

    Allein,  zu  zweit  oder  mit  Angehörigen  eines der  unter  14  im  öffentlichen  Raum  weiterhin
    Haushaltes – Kinder unter 14 zählen mit.                  zulässig.  Die  Zahl  der  Kinder  ist  dabei  nicht

    ● Begleitete Außenaktivität von Kindern un- begrenzt (§ 4 Abs. 3 – Kinder unter 14 zählen
      ter 14 Jahren im öffentlichen Raum?                     nicht mit). Die Zahl der begleitenden Erwachse-

    Zahl      der      begleitenden        Erwachsenen/ nen oder Jugendlichen ist auf 2 begrenzt, soweit
    Jugendlichen ist auf 2 begrenzt, sofern aus ver- sie aus verschiedenen Haushalten kommen (§ 4
    schiedenen  Haushalten;  Zahl  der  Kinder  unter Abs. 3). Kommen die begleitenden Erwachsenen

    14 ist unbegrenzt.                                        aus  dem  gleichen  Haushalt  ist  die  Zahl  nicht
                                                              begrenzt (§ 4 Abs. 3). Sportangebote für Kinder

    4. Kinder- und Jugendsport                                im öffentlichen Raum sind also weiterhin zuläs-
    Sportangebote für Jugendliche ab dem 14. Le- sig.
    bensjahr im Rahmen der Jugendarbeit sind wei-

    terhin untersagt (§ 16). Im Umkehrschluss gilt, Aktuelle Verordnung über Maßnahmen zur Ein-
    dass Sportangebote für Kinder unter 14 Jahren dämmung  des  neuartigen  Coronavirus  SARS-

    weiterhin  erlaubt  sind.  Da  auch  der  öffentliche CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg



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