Page 7 - Sportjournal 08-2020
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Ausgabe 08 | 2020
● eigene Kinder (Personen, für die ein Sorge- ● bei der Wahrnehmung von Bildungs- sowie
oder gesetzliches oder gerichtlich angeord- Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten zu
netes Umgangsrecht besteht), beruflichen Zwecken, sofern die Angebote in
● Kinder und Erwachsene, die im Rahmen der festen wiederkehrenden Gruppen wahrge-
Kindertagesbetreuung Sportanlagennutzen nommen werden.
oder Sport treiben,
● Kinder und Erwachsene, die im Rahmen der Abseits des Sportgeschehens, darauf weist das
Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit oder der Ministerium noch einmal ausdrücklich hin, blei-
Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) Sport treiben ben als „zentraler Kern aller Maßnahmen zum
(alle Jugendlichen bis 27 Jahre), Schutz vor einer Corona-Infektion die allgemei-
● Personen, die im Rahmen des Schulbetriebs nen Abstands- und Hygieneregeln“ – und damit
Sport ausüben, unter anderem grundsätzlich ein Mindestab-
stand von 1,5 Metern.
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