Page 7 - Sportjournal 08-2020
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Ausgabe 08 | 2020



    ● eigene  Kinder  (Personen,  für  die  ein  Sorge- ● bei  der  Wahrnehmung  von  Bildungs-  sowie
      oder  gesetzliches  oder  gerichtlich  angeord-           Aus-,  Fort-  und  Weiterbildungsangeboten  zu
      netes Umgangsrecht besteht),                              beruflichen Zwecken, sofern die Angebote in

    ● Kinder und Erwachsene, die im Rahmen der                  festen  wiederkehrenden  Gruppen  wahrge-
      Kindertagesbetreuung          Sportanlagennutzen          nommen werden.

      oder Sport treiben,
    ● Kinder und Erwachsene, die im Rahmen der Abseits des Sportgeschehens, darauf weist das

      Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit oder der Ministerium noch einmal ausdrücklich hin, blei-
      Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) Sport treiben ben  als  „zentraler  Kern  aller  Maßnahmen  zum
      (alle Jugendlichen bis 27 Jahre),                       Schutz vor einer Corona-Infektion die allgemei-

    ● Personen, die im Rahmen des Schulbetriebs nen Abstands- und Hygieneregeln“ – und damit
      Sport ausüben,                                          unter  anderem  grundsätzlich  ein  Mindestab-

                                                              stand von 1,5 Metern.

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