Page 4 - Sportjournal 08-2020
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Ausgabe 08 | 2020



    Fördernachfolger: Überbrückungshilfe für Corona geschädigte Vereine

    Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschrän- drohlichen  Liquiditätsengpass  führen,  sind  die

    kungen  der  Corona-Eindämmungsstrategie  hat fortlaufenden Personal- und Sachkosten und die
    die Landesregierung ihre Fördermaßnahmen für ihnen  gegenüberstehenden  Deckungsmöglich-
    in Not geratene Sportvereine verlängert. Dabei keiten  für  den  Zeitraum  der  beantragten  Über-

    wird die bisherige Corona-Soforthilfe, die offiziell brückungshilfe  im  Antrag  anzugeben.  Die
    am 31. Juli endete, von der neuen Corona-Über- Überbrückungshilfe kann bis zum 6. Dezember

    brückungshilfe des Landes abgelöst. Inzwischen 2020                  beim        Landessportbund           unter
    können  Vereine  im  Rahmen  dieser  Richtlinie coronahilfe@lsb-brandenburg.de  mit  diesem
    neue  Anträge  einreichen,  um  damit  Finanzie- Formular beantragt werden. Sie wird für bis zu

    rungslücken  zu  schließen,  „die  sich  aus  den drei  Monate  ab  der  Antragsstellung  als  nicht
    laufenden  Kosten/Verpflichtungen  für  den  Be- rückzahlbarer Festbetrag gewährt und kann zu-

    trieb des Trägers nach Abzug aller verfügbarer dem  mehrmals  beantragt  werden.  Alle  bisher
    Einnahmen (z.B. Zuwendungen, sonstige Über- nach der nicht mehr gültigen Richtlinie abgege-

    brückungshilfen,  Kurzarbeitergeld)“  ergeben, benen  Anträge,  die  von  Land/LSB  noch  nicht
    wie es in der Richtlinie heißt. Zur Ermittlung der bezuschusst wurden, können leider nicht weiter

    Finanzierungslücke,  die  zu  einem  existenzbe- bearbeitet werden.
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