Page 4 - Sportjournal 08-2020
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Ausgabe 08 | 2020
Fördernachfolger: Überbrückungshilfe für Corona geschädigte Vereine
Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschrän- drohlichen Liquiditätsengpass führen, sind die
kungen der Corona-Eindämmungsstrategie hat fortlaufenden Personal- und Sachkosten und die
die Landesregierung ihre Fördermaßnahmen für ihnen gegenüberstehenden Deckungsmöglich-
in Not geratene Sportvereine verlängert. Dabei keiten für den Zeitraum der beantragten Über-
wird die bisherige Corona-Soforthilfe, die offiziell brückungshilfe im Antrag anzugeben. Die
am 31. Juli endete, von der neuen Corona-Über- Überbrückungshilfe kann bis zum 6. Dezember
brückungshilfe des Landes abgelöst. Inzwischen 2020 beim Landessportbund unter
können Vereine im Rahmen dieser Richtlinie coronahilfe@lsb-brandenburg.de mit diesem
neue Anträge einreichen, um damit Finanzie- Formular beantragt werden. Sie wird für bis zu
rungslücken zu schließen, „die sich aus den drei Monate ab der Antragsstellung als nicht
laufenden Kosten/Verpflichtungen für den Be- rückzahlbarer Festbetrag gewährt und kann zu-
trieb des Trägers nach Abzug aller verfügbarer dem mehrmals beantragt werden. Alle bisher
Einnahmen (z.B. Zuwendungen, sonstige Über- nach der nicht mehr gültigen Richtlinie abgege-
brückungshilfen, Kurzarbeitergeld)“ ergeben, benen Anträge, die von Land/LSB noch nicht
wie es in der Richtlinie heißt. Zur Ermittlung der bezuschusst wurden, können leider nicht weiter
Finanzierungslücke, die zu einem existenzbe- bearbeitet werden.