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Ausgabe 04 | 2020



    VBG informiert: Erleichterungen aufgrund der Corona-Krise

                                                              chenden Antrag ausfüllen und an die VBG sen-

                                                              den.


                                                              Eine  erhebliche  Härte  liegt  u.a.  vor,  wenn  ein

                                                              Verein oder Verband aufgrund ungünstiger wirt-
                                                              schaftlicher  Verhältnisse,  die  nicht  von  ihm  zu

                                                              vertreten sind – wie aktuell in der Corona-Krise –
                                                              vorübergehend  in  Zahlungsschwierigkeiten  ge-
                                                              raten ist oder im Fall der sofortigen Einziehung

                                                              der Beiträge in diese geraten würde.



                                                              Hilfreich  für  eine  zügige  und  unbürokratische
                                                              Entscheidung durch die VBG sind folgende An-

                                                              gaben bzw. Unterlagen:
    Kein  Sport,  keine  Geselligkeit,  dafür  weniger ● Beschreibung, inwieweit der Verein durch die

    Einnahmen und weiterhin fixe Kosten: Die Ver-                Pandemie-Lage betroffen ist.
    eine  und  Verbände  des  Sportlandes  haben ● Bestätigung, dass aufgrund vorübergehender
    gleich an mehreren Fronten gegen die Corona-                 Zahlungsschwierigkeiten  der  fällige  Beitrag

    Pandemie zu kämpfen. Finanzielle Erleichterung               nicht in einer Summe gezahlt werden kann.
    kommt auch noch von der Verwaltungs-Berufs- ● Nach  Möglichkeit  Zahlung  eines  Abschlags

    genossenschaft  (VBG).  Wie  die  VBG,  als  ge-             zum eigentlichen Fälligkeitsdatum.
    werbliche  Berufsgenossenschaft  der  größte ● Ein Ratenplan, der die Schlussrate spätestens
    Träger  der  gesetzlichen  Unfallversicherung  im            am 15.12.2020 vorsieht.

    deutschen  Sport,  informiert,  will  sie  auch  zur
    Entlastung der Corona-gebeutelten Vereine bei- Wie die VBG weiter informiert, sollte ein entspre-

    tragen. Aufgrund der besonderen Lage bietet die chender Antrag erst gestellt werden, wenn der
    VBG nun verschiedene Möglichkeiten der Zah- Beitragsbescheid  für  2019  vorliegt.  Der  Antrag

    lungserleichterung für die Beiträge an, wie zum kann                   per        Kontaktformular          unter
    Beispiel  Stundung  und  Ratenzahlung.  Vereine www.vbg.de/kontakt abgegeben werden.
    und Verbände, bei denen „eine erhebliche Härte

    vorliegt“,  so  die  VBG,  sollten  einen  entspre- Detaillierte Informationen gibt es hier
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