Page 24 - Sportjournal 04-20
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Ausgabe 04 | 2020
VBG informiert: Erleichterungen aufgrund der Corona-Krise
chenden Antrag ausfüllen und an die VBG sen-
den.
Eine erhebliche Härte liegt u.a. vor, wenn ein
Verein oder Verband aufgrund ungünstiger wirt-
schaftlicher Verhältnisse, die nicht von ihm zu
vertreten sind – wie aktuell in der Corona-Krise –
vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten ge-
raten ist oder im Fall der sofortigen Einziehung
der Beiträge in diese geraten würde.
Hilfreich für eine zügige und unbürokratische
Entscheidung durch die VBG sind folgende An-
gaben bzw. Unterlagen:
Kein Sport, keine Geselligkeit, dafür weniger ● Beschreibung, inwieweit der Verein durch die
Einnahmen und weiterhin fixe Kosten: Die Ver- Pandemie-Lage betroffen ist.
eine und Verbände des Sportlandes haben ● Bestätigung, dass aufgrund vorübergehender
gleich an mehreren Fronten gegen die Corona- Zahlungsschwierigkeiten der fällige Beitrag
Pandemie zu kämpfen. Finanzielle Erleichterung nicht in einer Summe gezahlt werden kann.
kommt auch noch von der Verwaltungs-Berufs- ● Nach Möglichkeit Zahlung eines Abschlags
genossenschaft (VBG). Wie die VBG, als ge- zum eigentlichen Fälligkeitsdatum.
werbliche Berufsgenossenschaft der größte ● Ein Ratenplan, der die Schlussrate spätestens
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im am 15.12.2020 vorsieht.
deutschen Sport, informiert, will sie auch zur
Entlastung der Corona-gebeutelten Vereine bei- Wie die VBG weiter informiert, sollte ein entspre-
tragen. Aufgrund der besonderen Lage bietet die chender Antrag erst gestellt werden, wenn der
VBG nun verschiedene Möglichkeiten der Zah- Beitragsbescheid für 2019 vorliegt. Der Antrag
lungserleichterung für die Beiträge an, wie zum kann per Kontaktformular unter
Beispiel Stundung und Ratenzahlung. Vereine www.vbg.de/kontakt abgegeben werden.
und Verbände, bei denen „eine erhebliche Härte
vorliegt“, so die VBG, sollten einen entspre- Detaillierte Informationen gibt es hier