Page 23 - Sportjournal 04-20
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Ausgabe 04 | 2020



    Gut zu wissen

    Sportversicherung auch während Corona-Shutdown gewährleistet


    Anders  ist  derzeit  normal:  Die  Verordnungen
    zur Eindämmung der Corona-Pandemie sorgen

    in der Gesellschaft und damit auch im Sportland
    für  ein  Alltagsbild,  das  vor  wenigen  Wochen
    noch undenkbar gewesen wäre. Verwaiste Hal-

    len  und  Sportplätze  da,  wo  sonst  das  pralle
    Sportleben  tobt,  leere  Ergebnislisten,  wo  nor-

    malerweise Siege, Niederlagen und Rekorde für
    Aufsehen  sorgen.  Doch  all  diesen  Verände-
    rungen zum Trotz gibt es noch einige Konstan-

    te, die weiterhin im Sportland gelten. So wie der
    Sportversicherungsvertrag  für  die  Aktiven  und

    Vereine des Landes, der auch spezielle Coro-
    na-Aktivitäten  des  Vereins  absichert.  So  sind Videokonferenzen im Rahmen einer Vorstands-

    Veranstaltungen  und  Unternehmungen  eines /Abteilungssitzung. Auch weiterhin erlaubte Ak-
    Vereins,  die  gemeinsam  mit  anderen,  nicht tivitäten auf Sportanlagen fallen unter den Ver-
    kommerziellen Verbänden und Vereinen sowie sicherungsschutz.                       Hierzu     gehören      unter

    dem Bund, Land oder einer Kommune durchge- anderem  die  Instandhaltung  der  Sportanlage
    führt werden und im Rahmen der Corona-Ver- sowie die Pflege und das Bewegen von Pferden

    ordnungen        erlaubt      sind,      über      den auf der Vereinsanlage. Versichert sind darüber
    Sportversicherungsvertrag mitversichert. Wenn hinaus Kursprogramme per Videotelefonie und

    Vereine  im  Rahmen  ihres  sozialen  Engage- Streaming-Angebote  der  Vereine,  um  den
    ments  Einkaufshilfen  für  Mitglieder  organisie- Sportbetrieb gezielt unter Anleitung des Vereins
    ren, die zur Risikogruppe gehören, wird hierbei in  den  eigenen  vier  Wänden  zu  ermöglichen.

    Solidarität gezeigt, die ebenfalls über den Sport- Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten
    versicherungsvertrag versichert ist. Zudem sind des  eigenen  Vereins  ist  für  die  Vereinsmit-

    organisatorische  Zusammenkünfte  über  digi- glieder versichert.
    talen Medien unverändert über den Sportversi-
    cherungsvertrag versichert. Hierzu zählen z.B. Weitere Infos dazu gibt es hier.
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