Page 12 - Sportjournal 04-20
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Ausgabe 04 | 2020
Ausnahmen vom Sportverbot: Ministerium konkretisiert Bedingungen
Der Sportbetreib im Land Brandenburg ist wei- meistern in einem Schreiben mitgeteilt. Ausnah-
terhin grundsätzlich ausgesetzt. Nur wer von men von der Untersagung des Sportbetriebs
seinem zuständigen Gesundheitsamt eine Aus- können die Gesundheitsämter für begründete
nahmegenehmigung erhält, kann seine Sport- Einzelfälle im Sinne des § 5 Abs. der Eindäm-
stätte unter ganz bestimmten Bedingungen und mungsverordnung oder in Form einer Allgemein-
nur für eingeschränkte Aktivitäten öffnen. Nun verfügung für die Nutzung von öffentlichen und
hat das Ministerium des Innern und für Kommu- vereinseigenen Sportanlagen erlassen. Ohne
nales in Abstimmung mit dem Gesundheits- und eine solche Ausnahmegenehmigung bleibt der
Sportministerium spezielle Voraussetzungen de- Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und
finiert, die für die Erteilung einer solchen Aus- privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fit-
nahmegenehmigung notwendig sind und diese nessstudios und Tanzstudios verboten.
den Landrätinnen, Landräten und Oberbürger-