Page 12 - Sportjournal 04-20
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Ausgabe 04 | 2020



    Ausnahmen vom Sportverbot: Ministerium konkretisiert Bedingungen

    Der Sportbetreib im Land Brandenburg ist wei- meistern in einem Schreiben mitgeteilt. Ausnah-

    terhin  grundsätzlich  ausgesetzt.  Nur  wer  von men  von  der  Untersagung  des  Sportbetriebs
    seinem zuständigen Gesundheitsamt eine Aus- können  die  Gesundheitsämter  für  begründete
    nahmegenehmigung  erhält,  kann  seine  Sport- Einzelfälle im Sinne des § 5 Abs. der Eindäm-

    stätte unter ganz bestimmten Bedingungen und mungsverordnung oder in Form einer Allgemein-
    nur  für  eingeschränkte  Aktivitäten  öffnen.  Nun verfügung für die Nutzung von öffentlichen und

    hat das Ministerium des Innern und für Kommu- vereinseigenen  Sportanlagen  erlassen.  Ohne
    nales in Abstimmung mit dem Gesundheits- und eine  solche  Ausnahmegenehmigung  bleibt  der
    Sportministerium spezielle Voraussetzungen de- Sportbetrieb  auf  und  in  allen  öffentlichen  und

    finiert,  die  für  die  Erteilung  einer  solchen  Aus- privaten  Sportanlagen,  Schwimmbädern,  Fit-
    nahmegenehmigung  notwendig  sind  und  diese nessstudios und Tanzstudios verboten.

    den  Landrätinnen,  Landräten  und  Oberbürger-
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