Page 10 - Sportjournal 04-20
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Ausgabe 04 | 2020
Antragsberechtigung der Vereine bei ILB-Soforthilfe geklärt
Gemeinnützige Sportvereine können Soforthilfe bei Liquiditätsengpass muss im Antrag an die ILB ver-
der Investitionsbank des Landes Brandenburg sichert werden. Dass ein wirtschaftlicher Ge-
(ILB) beantragen, wenn sie unternehmerisch tätig schäftsbetrieb oder Zweckbetrieb vorliegt, kann
sind. Dafür hat das Ministerium für Bildung, Jugend durch den letzten Steuerbescheid oder den Frei-
und Sport (MBJS) gemeinsam mit der ILB, dem stellungsbescheid nachgewiesen werden.
Wirtschaftsministerium und dem Landessportbund
(LSB) Klarheit geschaffen. In einer MBJS- Zuvor war unklar, ob Vereine und Stiftungen auch
Erklärung heißt es, dass Vereine – und auch Stif- in das Programm der Soforthilfe passen, mit dem
tungen des Privatrechts – Unterstützung aus der der Bund und das Land die Liquidität von kleinen
Soforthilfe des Bundes und des Landes erhalten, Unternehmen retten wollen. In einem Schreiben an
wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Vereine und Stiftungen hat das Ministerium
oder einen Zweckbetrieb haben und aufgrund der erläutert, wann die Vereine bzw. Stiftungen einen
Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass ge- Antrag stellen sollen und welche Unterlagen dazu
raten sind. Das Verfahren ist unbürokratisch. Der nötig sind.