Page 10 - Sportjournal 04-20
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Ausgabe 04 | 2020



    Antragsberechtigung der Vereine bei ILB-Soforthilfe geklärt









































    Gemeinnützige Sportvereine können Soforthilfe bei Liquiditätsengpass muss im Antrag an die ILB ver-

    der  Investitionsbank  des  Landes  Brandenburg sichert  werden.  Dass  ein  wirtschaftlicher  Ge-
    (ILB) beantragen, wenn sie unternehmerisch tätig schäftsbetrieb  oder  Zweckbetrieb  vorliegt,  kann
    sind. Dafür hat das Ministerium für Bildung, Jugend durch den letzten Steuerbescheid oder den Frei-

    und  Sport  (MBJS)  gemeinsam  mit  der  ILB,  dem stellungsbescheid nachgewiesen werden.
    Wirtschaftsministerium und dem Landessportbund

    (LSB)  Klarheit  geschaffen.  In  einer  MBJS- Zuvor war unklar, ob Vereine und Stiftungen auch
    Erklärung heißt es, dass Vereine – und auch Stif- in das Programm der Soforthilfe passen, mit dem

    tungen des Privatrechts – Unterstützung aus der der Bund und das Land die Liquidität von kleinen
    Soforthilfe des Bundes und des Landes erhalten, Unternehmen retten wollen. In einem Schreiben an
    wenn  sie  einen  wirtschaftlichen  Geschäftsbetrieb die  Vereine  und  Stiftungen  hat  das  Ministerium

    oder einen Zweckbetrieb haben und aufgrund der erläutert, wann die Vereine bzw. Stiftungen einen
    Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass ge- Antrag stellen sollen und welche Unterlagen dazu

    raten sind. Das Verfahren ist unbürokratisch. Der nötig sind.
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