Page 18 - Sportjournal 01-2020
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Ausgabe 01 | 2020



    Gut zu wissen

    Sport und Versicherung


      Das Thema Sportverein und Versicherung befasst sich mit weitaus mehr als nur mit der Absiche-

      rung gegen eine zerschossene Fensterscheibe. Dem trägt der Sportversicherungsvertrag, den der
      Landessportbund  mit  der  Feuersozietät  Berlin  Brandenburg  geschlossen  hat,  Rechnung,  der
      neben den Risiken des LSB auch die seiner Mitgliedsorganisationen und -verbände absichert. Er

      ist eine Solidarleistung des Sports, der keine Unterschiede zwischen den Sportarten macht. Hier
      stellen wir wichtige Punkte dieser Vereinbarung vor.

      Teil VII: Die Haftpflicht


    Wir führen in diesem Jahr eine Reitveranstal-

    tung durch, worauf müssen wir achten?
    Die Durchführung von Reit- und Fahrveranstal-

    tungen, Rennen, Turnieren, Wettreiten, Schlepp-
    und Schnitzeljagden und der dazu erforderlichen
    Übungen sind vom Versicherungsschutz erfasst.



    Was ist mit Ärzten, die auf unserer Veranstal-

    tung für 1. Hilfe anwesend sind?
    Oft haben Ärzte keine eigene Berufshaftpflicht, Welche Schäden sind durch Internetnutzung

    da sie z.B. über ein Krankenhaus versichert sind. des Vereins abgesichert?
    Werden sie durch den Verein im Übungsbetrieb Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftung des

    (z.B. Herzsport) oder bei Veranstaltungen (z.B. Versicherungsnehmers  wegen  Schäden  aus
    einem  Reitturnier)  eingesetzt,  so  genießen  sie dem Austausch, der Übermittlung und der Bereit-
    Versicherungsschutz, sofern sich ihr Einsatz auf stellung elektronischer Daten, z.B. Internet, per

    die  Erstversorgung/die  Notfallversorgung  be- Email oder mittels Datenträger.
    schränkt.  Die  klassische  (abrechenbare)  Be-
                                                               Weitere Informationen zur Versicherung
    handlung ist nicht versichert. Dieses Prinzip gilt
                                                               Der komplette Sportversicherungsvertrag
    auch  für  Veterinärmediziner  auf  Reitveranstal-
    tungen.
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