Page 23 - Sportjournal 11-2019
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Ausgabe 11 | 2019
Gut zu wissen
Sport und Versicherung
Das Thema Sportverein und Versicherung befasst sich mit weitaus mehr als nur mit der Absiche-
rung gegen eine zerschossene Fensterscheibe. Dem trägt der Sportversicherungsvertrag, den der
Landessportbund mit der Feuersozietät Berlin Brandenburg geschlossen hat, Rechnung, der
neben den Risiken des LSB auch die seiner Mitgliedsorganisationen und -verbände absichert. Er
ist eine Solidarleistung des Sports, der keine Unterschiede zwischen den Sportarten macht. Hier
stellen wir wichtige Punkte dieser Vereinbarung vor.
Teil V: Die Haftpflicht
Welche Veranstaltungen sind versichert? Verbänden oder Vereinen in den genannten Ei-
Der Begriff der Veranstaltung ist sehr weit ge- genschaften obliegen, z.B. bauliche Instandhal-
fasst. Jedes Heimspiel ist im Prinzip eine kleine tung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der
Veranstaltung. Im Vertrag ist formuliert, dass alle Gehwege bei Winterglätte, Schneeräumen auf
satzungsgemäßen Veranstaltungen, wie z.B. Bürgersteigen und Fahrdamm.
Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen,
Ausschusssitzungen, Sportveranstaltungen, Benötigen wir bei Bauvorhaben eine Bauher-
Schulungen, Festumzüge, Spiel- und Sommer- renhaftpflichtversicherung?
feste, usw. zu den versicherten Veranstaltungen Egal, ob es sich um einen Gebäudeneubau, eine
gehören. Gebäudesanierung, Renovierungsarbeiten im
Clubraum oder das Aufstellen eines Flutlicht-
Ist der Abschluss einer eigenständigen Haus- mastes auf dem Vereinsgelände handelt, genie-
und Grundbesitzerhaftpflicht für unser Ver- ßen Sie als Bauherr Versicherungsschutz über
einsgebäude /-grundstück notwendig? den Vertrag. Das Bauvorhaben muss nicht ange-
Als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer meldet sein. Die Bausumme ist ohne Relevanz.
von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlich-
keiten genießen Sie Versicherungsschutz, so-
Weitere Informationen zur Versicherung
fern die Gebäude und Grundstücke
Der komplette Sportversicherungsvertrag
ausschließlich dem Verbands- oder Vereinsbe-
trieb dienen. Versichert sind hierbei Schäden
infolge Verstoßes gegen die Pflichten, die den