Page 32 - Sportjournal 06-2024
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Gut zu wissen




          Olympische Spiele:




          Regeln für Public Viewing



          im Vereinsheim





          Die Olympischen Spiele im Nachbarland          Daher sollten alle Vereine, die ein gemeinsa-
          Frankreich sind nicht mehr weit entfernt - und  mes Mitfiebern vor dem Fernseher bzw. ein
          dieser Sporthöhepunkt des Jahres wird dem      Public Viewing in ihren Sportstätten planen,
          Sportland und seinen Fans direkt vor der Tür   diese auch bei der Gema anmelden. Dafür gibt
          serviert. Doch aufgrund der knappen Tickets    es folgende unterschiedliche Tarife.
          und ihrer Preise bleibt es trotzdem nur weni-
          gen vorbehalten, live mit ihren Stars und ge-  Tarif FS
          meinsam mit anderen Fans im Stadion mitzu-     Bei Übertragung von Fernsehsendungen ohne
          fiebern. Eine gute Alternative dazu ist das Pu-  Veranstaltungscharakter auf Bildschirmen bis
          blic Viewing, das auch in Brandenburger Verei-  42 Zoll (106cm Diagonale), bei Nutzung eines
          nen eine große Anhängerschar besitzt.          Großbildschirmes ab 43 Zoll in einem Raum
                                                         oder vorhandener Lizenz für Hintergrundmusik.
          Doch aufgepasst: Für die Olympischen und Pa-
          ralympischen Spiele gelten insbesondere bei    Tarif U-V / M-V oder U-ST mit zusätzlicher
          der Gema Ausnahmeregeln, die nicht im Ge-      Fernsehwiedergabe (Public Viewing)
          samtvertrag enthalten sind, der vom Deut-      Die Tarife U-V/M-V werden ausschließlich bei
          schen Olympischen Sportbund für den Sport      Public Viewing mit Veranstaltungscharakter
          mit der Gema geschlossen wurde.                angewendet. Die Lizenzierung erfolgt je Tag.
                                                         Bei Public-Viewing im Freien und ohne Ein-
                                                         trittsgeld wird der Tarif U-ST angewandt.


                                                         Tarif M-SP I. 1
                                                         Der Tarif gilt für die Übertragung einzelner
                                                         Wettebewerbe ohne Veranstaltungscharakter
                                                         (Sportveranstaltung mit Musikdarbietung). Die
                                                         Vergütung ist abhängig von der Anzahl der Zu-
                                                         schauer, sofern diese bei der Anmeldung nicht
                                                         genannt wird oder genannt werden kann, er-
                                                         folgt die Lizenzierung anhand des Fassungs-
                                                         vermögens des Übertragungsortes.


                                                         Ausführliche Informationen dazu gibt es hier
                                                         auf der Gema-Seite.
           Foto: LSB NRW | Andrea Bowinkelmann





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