Page 35 - Sportjournal 06-2023
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Gut zu wissen
Aufgepasst: Bund fördert Jetzt für Nachbarschafts-
klimagerechte Sanierung preis bewerben!
von Sportstätten
Die nebenan.de Stiftung zeichnet in diesem Damit sind auch Sportvereine aufgerufen, ihre
Jahr bereits zum siebten Mal herausragendes Projekte einzureichen, beispielsweise Aktions-
Das klingt auch für Brandenburgs Sport hoch- Kommunen in Verbindung setzen, um von die-
ehrenamtliches Engagement mit dem Deut- tage, neue Sportgruppen, Lauftreffs oder kreati-
interessant: Das Bundesministerium für Woh- sem Projektaufruf profitieren zu können.
schen Nachbarschaftspreis aus. Vom 1. Juni bis ve Spaziergänge. Auch die Übernahme leerste-
nen, Stadtentwicklung und Bauwesen
zum 13. Juli 2023 können sich nachbarschaftli- hender Räumlichkeiten in Gemeinden und die
(BMWSB) hat Mitte Juni einen Projektaufruf für Das Förderverfahren ist in zwei Phasen unter-
che Initiativen und Projekte aus ganz Deutsch- anschließende Nutzung als Sportstätte können
das Bundesförderprogramm „Sanierung kom- gliedert. In der ersten Phase muss bis zum 15.
land bewerben und bis zu 5.000 Euro gewin- durchaus erfolgsversprechend eingereicht wer-
munaler Einrichtungen in den Bereichen September 2023 eine Interessensbekundung
nen. Und das Interessante für den Sport: Ne- den.
Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht. Der über das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
ben den 16 Preisen auf Landesebene vergibt
Schwerpunkt des Programms liegt dabei auf Raumforschung (BBSR) erfolgen. Hierfür muss
die Stiftung jedes Jahr auch fünf Themenprei- Weitere Infos zum Wettbewerb
der klimagerechten Sanierung, wobei Sport- eine erste Projektskizze online eingereicht
se, eine davon in der Kategorie Kultur & Sport.
stätten und insbesondere Schwimmbäder im werden. Bis zum 20. Oktober werden die für
Fokus stehen. Über das Programm stehen bis die Städtebauförderung zuständigen Landes-
2028 insgesamt 400 Millionen Euro aus dem ressorts für eine Stellungnahme durch das
Wirtschaftsplan des Klima- und Transformati- BMWSB beteiligt. Voraussichtlich im Novem-
onsfonds zur Verfügung. ber/Dezember 2023 erfolgt dann die Auswahl
der Projekte, die für eine Förderung vorgese-
Essenziell für eine mögliche Förderung ist das hen sind. Diese Projekte müssen in der zwei-
wesentliche Absenken der Treibhausgasemis- ten Phase einen Zuwendungsantrag stellen
sionen. Ebenso müssen die Sanierungsmaß- und bis 2028 umgesetzt werden.
nahmen ein Vorbild hinsichtlich ihrer Resili-
enz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein. Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzie-
Bestandsgebäude sollten dabei grundsätzlich rung als nicht rückzahlbare Zuschüsse ge-
erhalten bleiben, Ersatzneubauten sind nur in währt. Die Projekte müssen von den Kommu-
Ausnahmefällen förderfähig. Grundsätzlich nen bzw. Ländern oder Landkreisen mitfinan-
sind Städte und Gemeinden, in deren Gebiet ziert werden. Der Bund beteiligt sich bis maxi-
sich das zu fördernde Projekt befindet, an- mal 45 % - bei Kommunen in Haushaltsnotla-
tragsberechtigt und dementsprechend Förder- ge bis zu 75 % - der zuwendungsfähigen Ge-
empfänger. Sportvereine sind damit zwar samtausgaben. Der aufzubringende kommu-
nicht direkt antragsberechtigt, könnten aber nale Anteil liegt dann bei mindestens 55 %
mit ihrer Kommune einen gemeinsamen För- bzw. 25 % bei Kommunen in Haushaltsnotla-
derantrag stellen. Bei einem positiven Be- ge.
scheid würde die Kommune die Förderung
entsprechend weiterleiten. Daher ist es emp- Weitere Informationen zum Programm gibt
fehlenswert, dass sich Sportvereine mit ihren es hier.
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