Page 33 - Sportjournal 09-2022
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     Auf die Plätze
 Corona-Übergangsgesetz
 gilt nicht mehr
 Achtung: Das Corona-Übergangsgesetz, das im  insbesondere mit Blick auf Amtszeiten von
 Zuge der Pandemiebekämpfung zahlreiche  Vorständen sowie das Format von Mitglieder-
 formale Erleichterungen für Vereine zugelas-  versammlung und Vorstandsitzungen (Prä-
 sen hatte (siehe News vom 30.03.2020), ist zum  senz) – sofern die Vereine in den letzten Jah-
 31.08.2022 ausgelaufen. Damit gelten wieder  ren keine entsprechenden Satzungsänderun-
 die Satzungsregelungen für alle Sportvereine,  gen vorgenommen haben.
 Neu: Kostenfreie Vereinsregisterauszüge
 online herunterladen
 Seit Anfang August können Vereine kostenfrei  nisch verfügbaren Dokumente über das Ge-
 und ohne zusätzliche Registrierung ihre Ver-  meinsame Registerportal der Länder kosten-
 einsregisterauszüge online herunterladen.  frei angeboten. Eine Registrierung und auch
 Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umset-  ein Login sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr
 zung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am  erforderlich.
 01.08.2022 wird der Abruf aller Registerinhalte
 aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins-  Auf dieser Seite ist der Abruf möglich.
 und Partnerschaftsregister sowie der elektro-
                                           Philipp Schneckmann Prokurist defendo Assekuranzmakler
                        Foto: Verein
        Mit der Mitgliedschaft bezahlt:
        Unfall- und Haftpflicht-Basisschutz für
 32  / LSB Sportjournal 09 2022  Vereinssportler in Berlin und Brandenburg.          09 2022 LSB Sportjournal / 33
 Foto : pixabay  diesportversicherung.de                                                  präsentiert von
     	
