Page 33 - Sportjournal 09-2022
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Auf die Plätze
Corona-Übergangsgesetz
gilt nicht mehr
Achtung: Das Corona-Übergangsgesetz, das im insbesondere mit Blick auf Amtszeiten von
Zuge der Pandemiebekämpfung zahlreiche Vorständen sowie das Format von Mitglieder-
formale Erleichterungen für Vereine zugelas- versammlung und Vorstandsitzungen (Prä-
sen hatte (siehe News vom 30.03.2020), ist zum senz) – sofern die Vereine in den letzten Jah-
31.08.2022 ausgelaufen. Damit gelten wieder ren keine entsprechenden Satzungsänderun-
die Satzungsregelungen für alle Sportvereine, gen vorgenommen haben.
Neu: Kostenfreie Vereinsregisterauszüge
online herunterladen
Seit Anfang August können Vereine kostenfrei nisch verfügbaren Dokumente über das Ge-
und ohne zusätzliche Registrierung ihre Ver- meinsame Registerportal der Länder kosten-
einsregisterauszüge online herunterladen. frei angeboten. Eine Registrierung und auch
Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umset- ein Login sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr
zung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am erforderlich.
01.08.2022 wird der Abruf aller Registerinhalte
aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- Auf dieser Seite ist der Abruf möglich.
und Partnerschaftsregister sowie der elektro-
Philipp Schneckmann Prokurist defendo Assekuranzmakler
Foto: Verein
Mit der Mitgliedschaft bezahlt:
Unfall- und Haftpflicht-Basisschutz für
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